Abmahnung

Eine Abmahnung ist eine formale Aufforderung einer Person an eine andere Person eine Handlung zu unterlassen. Abmahnungen sind in allen Bereichen einsetzbar, in denen zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden können.

Abmahnung mit Unterlassungserklärungen im gewerblichen Rechtsschutz

Abmahnungen mit Unterlassungserklärungen erfolgen häufig in gewerblichen Rechtsschutzbereichen wie

  • Urheberrecht
  • Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht

Ein Abmahnschreiben hat die Funktion, die Streitigkeiten außergerichtlich auf dem direktem Wege kostengünstig beizulegen. Es soll dem Verletzer (Abgemahnte) die Möglichkeit gegeben werden ohne Einschaltung eines Gerichtes die verletzenden Handlungen zu unterlassen. Der Verletzte hat ein Recht auf Unterlassung und kann daher eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fordern, damit die Wiederholungsgefahr ausgeräumt wird. Aus diesem Grunde ist in der Abmahnung meist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Der Verletzer hat dann auch die bis dahin entstanden Kosten zu tragen.

Formaler Inhalt

Die Abmahnung im gewerblichen Rechtschutz  (Markenrecht, Wettbewerbsrecht) und Urheberrecht muss formal so gestaltet sein, dass der beanstandete Sachverhalt geschildert wird und der damit verbundene Hinweis auf einen Rechtsverstoss. Das Abmahnschreiben muss zudem eine angemessene Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung beinhalten. Ebenfalls muss dieses Schreiben formal die rechtliche Androhung rechtlicher Schritte enthalten. Die Abmahnung enthält in der Regel eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Wenn ein Rechtsvertreter eingeschaltet ist, um eine Abmahnung auszusprechen, muss keine Vollmachtsurkunde beigefügt sein. Eine Abmahnung ist ohne beigefügte Vollmacht daher rechtswirksam.

Die Zustellung kann durch die normale Post erfolgen. Bei Vorgehen aufgrund von unlauteren Wettbewerbs ist die Zustellung einer Abmahnung sogar mittels E-Mail möglich. Sie gilt als rechtswirksam, wenn die E-Mail vom Spamfilter gelöscht wurde.

Reaktion des Abgemahnten

Der Abgemahnte sollte prüfen, ob der Vorwurf berechtigt ist und die rechtsverletzende Handlung tatsächlich vorgenommen wurde. Vorschnell sollte keine Unterlassungserklärung  durch den Abgemahnten abgegeben werden. Doch um Rechtsnachteile zu vermeiden, sollte der Abgemahnte die Abmahnung durch einen kundigen Rechtsanwalt prüfen lassen. Wichtig für den Abgemahnten sind die Fristen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Diese sind recht häufig kurz gefasst. Daher ist schnelles Handeln erforderlich, um ein einstweiliges Verfügungsverfahren möglichst vermeiden zu können. Die Gegenstandswerte sind in der Regel sehr hoch, derartige Verfahren können sehr kostenintensiv werden.

Kostenlose Erstberatung

Bei Abmahnungen im Rahmen von Urheberrechtsverletzungen oder Verletzungen des Wettbewerbsrechts können Sie gerne meine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Ich stehe Ihnen unter der Rufnummer 0201 176792-00 mit rechtlichem Rat zur Verfügung.

Um eine kostenlose Erstberatung durchführen zu können, senden Sie bitte ihre Abmahnschreiben mit Angabe Ihrer Rufnummer an die folgende E-Mail :

info@rat-law.de