Abmahnung | Claudia Morgan | Wettbewerbsrecht

Unter dem Account ‚deal4luck‘ auf der Verkaufsplattform eBay verkauft Frau Claudia Morgan diverse Produkte, unter anderem aus dem Bereich Schuhe und Bekleidung. Derzeit lässt sie durch den Rechtsanwalt Volker Endbach wettbewerbsrechtliche Abmahnungen an Mitbewerber verschicken. Haben Sie auch eine erhalten?

Abmahnung wegen fehlender sowie fehlerhafter Angaben

Laut der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, die derzeit bei einigen Mitbewerbern der eBay Händlerin Claudia Morgan im Briefkasten landet, fehlen einige Angaben bzw. sind mangelhaft. So sollen laut der rechtlichen Vertretung Rechtsanwalt Volker Endbach folgende verpflichtende Angaben in der Produktbeschreibung von Mitbewerbern abmahnbar sein:

  • Verwendung einer mangelhaften Widerrufsbelehrung
  • Es fehlt die Angabe eines Grundpreises (nach der Preisangabeverordnung, PAngV)
  • Es wurde eine Salvatorische Klausel innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet

Aufgrund dieser Verstöße fordert Volker Endbach im Auftrag von Claudia Morgan eine Summe in Höhe von 984,60 EUR (Ersatz der Rechtsanwaltskosten) und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Sind die Forderungen der eBay Händlerin Claudia Morgan berechtigt?

Für Händler auf eBay oder Besitzern von Online-Shops ist es wichtig zu wissen, dass seit dem 13.06.2014 neue Regelungen für den Onlinehandel gelten. So ist es verpflichtend, eine aktuelle Widerrufsbelehrung zu verwenden und ein nutzbares Widerrufsformular für Käufer anzubieten. Mängel oder gar fehlende Angaben können eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach sich ziehen.

Ob die Forderungen berechtigt sind, sollte durch einen kompetenten Rechtsanwalt gewissenhaft geprüft werden. Ich biete abgemahnten Mitbewerbern im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung eine Prüfung des Sachverhalts und zeige Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.

Kostenlose Erstberatung

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