Abmahnung | CSR Rechtsanwälte | Titel: Best Of British

Achtung! Haben sie eine Abmahnung der Kanzlei CSR Rechtsanwälte für den Erotiktitel „Best of British“ im Briefkasten gefunden? Mein Rat dazu: eine solche Abmahnung sollte nicht ignoriert werden. Zusätzlich sollte aus Scham heraus nicht eine voreilige Zahlung geleistet werden. Ich stehe Abgemahnten mit Rat und Tat zur Seite.

Was wird gefordert in der Abmahnung für „Best of British“?

Die Kanzlei CSR fordert im Auftrag der Private Media Group Limited aus Dublin für den Pornofilm „Best of British“ die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Abmahnkosten in Höhe von 600,00 EUR zu begleichen.

Es ist immer unangenehm für den betroffenen Abgemahnten, wenn der Vorwurf erhoben wird, dass er über seinen Internetzugang in einer Internettauschbörse anderen Nutzern einen Erotikfilm zum Download angeboten haben soll. Dies wird auch in der Abmahnung von CSR Rechtsanwälte für das Filesharing von „Best of British“ vorgeworfen. Viele Abgemahnte zahlen aus Schamgefühl. Doch das ist nicht die beste Reaktion. Aus Berichten von diversen Mandanten weiß ich, dass es oft dann nicht bei einer Abmahnung blieb.

Folgen einer Abmahnung durch die CSR Rechtsanwälte

Aus meiner langjährigen Erfahrung als Verteidiger für betroffene Abgemahnte empfehle ich sich mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung zu setzen, sofern der Betroffene der Meinung ist, für die Urheberrechtsverletzung nicht verantwortlich zu sein. Ich kämpfe für Ihr Recht und mein oberstes Ziel ist: Kein Geld für Abmahner!

Wer als Verantwortlicher der Urheberrechtsverletzung nicht in Frage kommt, muss weder eine Unterlassungserklärung abgeben noch die geforderten Abmahnkosten zahlen. Es gibt zahlreiche Konstellationen, in denen dies der Fall sein kann.

Wie sollten Abgemahnte reagieren?

Ebenfalls sollte der Betroffene der eine gerechtfertigte Abmahnung durch die Kanzlei CSR für „Best of British“ erhalten hat, nicht den Kopf in Sand stecken. Denn es gibt verschiedene Lösungsansätze, sodass Sie mit einem wirtschaftlich tragbaren Ergebnis aus der Sache heraus kommen.

Welche Lösung für Sie als Betroffener in Frage kommt, lässt sich nur durch eine individuelle Prüfung Ihres Einzelfalls herausfinden.

Allgemeine Ratschläge für Abgemahnte: setzen Sie sich als Betroffener nicht selber mit der abmahnenden Kanzlei CSR Rechtsanwälte in Verbindung. Denn jedes falsche Wort könnte gegen Sie verwendet werden. Beachten Sie unbedingt die Fristen die in der Abmahnung gesetzt sind. Rat! Setzten Sie in den gesetzten Fristen mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung. Geben Sie keine ungeprüfte Unterlassungserklärung voreilig ab.

Kostenlose Erstberatung

Ein Ignorieren der Abmahnung beziehungsweise nur die Abgabe einer Unterlassungserklärung birgt die Gefahr einer Klage, was zusätzlich mit erheblichen Kosten verbunden sein könnte.
Wenn Sie auch eine Abmahnung durch eine abmahnende Kanzlei erhalten haben, bewahren Sie Ruhe und setzen Sie sich mit mir in Verbindung. Ich biete Ihnen eine kostenlose Erstberatung an und bin bundesweit für Sie tätig – zu günstigen Festpreisen.

Hilfreich für Sie als Betroffener wäre es, wenn sie mir Ihr Abmahnschreiben vorab mittels E-Mail info@rat-law.de oder via Fax mit einer Rückrufnummer übersenden würden, damit eine rasche Hilfe erfolgen kann.
Sollten Sie sich für mein Angebot entscheiden, erläutere ich Ihnen unverbindlich Ihre Möglichkeiten zur Verteidigung und zu berücksichtigende Risiken. Unkompliziert, schnell, bundesweit.

Faire Pauschalpreise ab 180 EUR

Telefon 0201 176 792-00 oder info@rat-law.de

Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.
Und beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.

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