Fareds: Haben Sie einen Mahnbescheid erhalten?

Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertrat die Mandanten Jens Kindervater und Frank Bülles und versandten in deren Auftrag Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung. Laut der Abmahnung aus dem Jahr 2013 wurde das urheberrechtlich geschützte Werk „DJ Antoine – Bella Vita“ auf Filesharing-Plattformen (z.B. eDonkey, BitTorrent, eMule) bereitgestellt bzw. veröffentlicht.

Auf einen Mahnbescheid kann ein Vollstreckungsbescheid folgen

Der Abgemahnte zahlte die geforderte Summe nicht. Mittlerweile liegt aufgrund dessen nicht nur ein Mahnbescheid vor, sondern auch ein Vollstreckungsbescheid von dem Amtsgericht Euskirchen. Laut des gerichtlichen Mahnbescheids wurde eine Gesamtsumme von 805,17 EUR verlangt. Da diese Summe nicht gezahlt worden ist, folgte ein Vollstreckungsbescheid, in dem letztendlich 845,17 EUR verlangt werden.

Fareds: Wie auf einen Mahnbescheid reagieren?

Es ist für Betroffene wichtig, richtig und innerhalb der Frist zu reagieren. Sollte der Mahnbescheid vom Empfänger ignoriert werden, erfolgt nach zwei Wochen ein Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Es besteht zwar noch die Möglichkeit auch diesem zu widersprechen, jedoch ist dieser leider vorläufig vollstreckbar.

Aus diesem Grund ist es ratsam sich nach dem Erhalt eines Mahnbescheides oder Vollstreckungsbescheides einen rechtlichen Rat einzuholen. Nicht selten wäre der erste Schritt in einer Großzahl von Fällen die Formulierung eines Widerspruchs. Laut meiner Erfahrung ist es jedoch die beste Methode, mit der Verteidigung direkt nach Erhalt einer Abmahnung, in diesem Fall von den Fareds Rechtsanwälten für Bülles und Kindervatter, zu beginnen.

Erste Schritte bei einer Abmahnung durch Fareds

Haben Sie eine Abmahnung von Fareds erhalten, weil Ihnen einen Verstoß gegen das Urheberrecht vorgeworfen wurde? Diese Ratschläge sollten beachtet werden:

  • Notieren Sie sich die Fristen – und halten Sie diese ein
  • Sehen Sie von einem persönlichen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei ab
  • Unterzeichnen Sie nicht die beiliegende Unterlassungserklärung
  • Suchen Sie einen auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen zwecks Beratung auf
  • Bezahlen Sie zunächst keinerlei Beträge, ohne sich beraten zu lassen
  • Behalten Sie die Ruhe!

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