Abmahnung | Fareds | The Trust

Die Rechtsanwaltskanzlei Fareds aus Hamburg vertritt zahlreiche Rechteinhaber, unter anderem die Elite Film AG, und verschickt in deren Auftrag Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download (Filesharing) von urheberrechtlich geschützten Material – in diesem Fall das Filmwerk „The Trust“.

Fareds mahnt für Elite Film AG „The Trust“ ab

Die Rechtsanwälte von Fareds aus Hamburg versenden im Auftag der Mandantin Elite Film AG Filesharing-Abmahnungen. So soll laut der Abmahnschreiben das Filmwerk „The Trust“ (2016) öffentlich über den Internetanschluss des Abgemahnten im Internet zum Download zur Verfügung gestellt worden sein. Die alleinigen Vertriebsrechte für „The Trust“ liegen laut der Abmahnung bei der Elite Film AG. So soll dieser in einem P2P Netzwerk (Internettauschbörse, Torrent) verbreitet worden sein. Mit Hilfe von sogenannter „Anti-Piracy-Software“ wurde die IP-Adresse und somit der dazugehörige Anschlussinhaber ermittelt, der für diese Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Trust“ infolgedessen verantwortlich gemacht wird. Das Teilen von urheberrechtlich geschütztem Material ist rechtswidrig und kann eine Abmahnung durch Kanzleien wie Fareds zur Folge haben.

Aufbau einer Abmahnung durch Fareds

Empfänger einer Abmahnung durch Fareds erhalten in der Regel ein Schreiben nach dem Baukastenprinzip. So kann man von einem einheitlichen Aufbau sprechen, der in sämtlichen Filesharing Abmahnungen der jüngsten Zeit vorzufinden ist.

Abgemahnten wird in einem solchen Schreiben der Rechteinhaber und das angeblich verbreitete Filmwerk genannt – dazu gehören auch die entsprechenden Hinweise, die den Anschlussinhaber bestimmt haben, wie die IP-Adresse und auch der Hash-Wert der Datei. Des Weiteren wird durch Fareds der Vorwurf erhoben, dass durch den Internetzugang des Abgemahnten eine unerlaubte Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Im Auftrag der Mandantin Elite Film AG fordert die Kanzlei aus Hamburg insgesamt 835,00 EUR als Pauschalbetrag, um die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln.

Zusätzlich fordert Fareds die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die einer Filesharing-Abmahnung durchaus in vorformulierter Form beigefügt sein kann. Diese soll fristgerecht ausgefüllt und unterschrieben zurückgesandt werden.

Abgemahnt – was tun?

Für Abgemahnte ist es ratsam, so eine Abmahnung nicht zu ignorieren, sondern dementsprechend zu reagieren. So empfiehlt sich eine juristische Prüfung des Vorwurfs und der vorliegenden Abmahnung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt. Beachten Sie unbedingt die in den Unterlagen genannten Fristen. Diese sind häufig eng gesetzt und sollten eingehalten werden. Des Weiteren sollten abgemahnte Anschlussinhaber weder die geforderte Summe zahlen, noch die Unterlassungserklärung zurücksenden, ohne den Vorwurf ausreichend zu prüfen.

Kostenlose Erstberatung für Ihre Fareds Abmahnung

Haben Sie auch ein Abmahnung aus Hamburg erhalten, in der Ihnen das Teilen eines urheberrechtlich geschützten Films, wie zum Beispiel „The Trust“, vorgeworfen wird? Ob Sie als Anschlussinhaber tatsächlich als Störer oder Täter in Frage kommen, sollte juristisch geprüft werden. Dazu biete ich Abgemahnten im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung eine erste Beratung, wie Ihre Optionen aussehen könnten. Senden Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail oder Post zu.

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