Abmahnung | Rechtsanwalt Holger Nötzel | Design4Stars GmbH

Rechtsanwalt Holger Nötzel aus Loxstedt verschickt im Auftrag der Münchner Firma Design4Stars GmbH wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Bislang war RA Nötzel mit der Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen bekannt; nun soll auch wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.

Diese finden meist auf der populären Verkaufsplattform eBay statt. Haben Sie auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Rechtsanwalt Holger Nötzel erhalten?

RA Holger Nötzel – wettbewerbsrechtliche Abmahnung für Design4Stars

Design4Stars GmbH ist ein Unternehmen, welches im Schmuckbereich tätig ist. In deren Auftrag verschickt Rechtsanwalt Nötzel aus Loxstedt Abmahnungen, in denen Wettbewerbsverstöße vorgeworfen werden. Genauer soll unter anderem bei durch den Abgemahnten eingestellten Angeboten auf der Plattform eBay die Bezeichnung „Tibet-Silber oder Tibetsilber“ fehlerhaft gewesen sein.

Bei einem Testkauf sollen die angebotenen Artikel nicht von dieser Qualität gewesen sein. In einem solchen Fall wäre dies als ein Verstoß gegen §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren (FeinGehG) zu werten und somit auch als eine Täuschung gegenüber dem Käufer – nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG.

Was wird von dem Abgemahnten gefordert?

Rechtsanwalt Holger Nötzel forder für die Design4Stars GmbH die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Des Weiteren wird die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten gefordert. Sollten Sie eine wettbewerbliche Abmahnung erhalten haben, sollte zunächst geprüft werden, ob die Voraussetzungen für ein solches Abmahnschreiben gegeben sind; in anderen Worten, ob es sich bei dem Abmahner tatsächlich um einen Mitbewerber handelt, sodass ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht.

Wettbewerbliche Abmahnung: Was tun?

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht vorschnell unterzeichnen. Dies stellt ein Schuldanerkenntnis dar und könnte Sie lebenslang binden. Auch die geforderte Summe sollten Sie nicht zahlen, ohne sie vorab zu prüfen. Durch eine juristische Prüfung soll festgestellt werden, ob die erhobenen Vorwürfe überhaupt berechtigt sind.

Sollte die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschrieben werden, muss bei jeder Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe gezahlt werden. Diese kann bei hohen Gegenstandswerten für den Abgemahnten sehr kostspielig werden, sofern er zum Beispiel erneut dieses Angebot bei eBay einstellen sollte.

Kostenlose Erstberatung

Haben Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Holger Nötzel erhalten? Ich biete Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, um Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzuzeigen. Nutzen Sie die angegebenen Kontaktmöglichkeiten oder schicken Sie mir Ihre Abmahnung direkt per Fax oder Mail zu.

Schnelle Soforthilfe, bundesweit

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