Abmahnung wegen fehlendem Link | IDO-Verband

Dieser IDO-Verband (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.) vertritt nach eigener Aussage die Interessen seiner ca. 1800 Mitglieder, um die „rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen deutscher Online-Unternehmer und Online-Freiberufler“ zu fördern. Derzeit werden wettbewerbsrechtliche Abmahnungen an Online-Händler versandt, die unter anderem keinen Link zur OS-Plattform in ihren Angeboten vorweisen. Haben Sie auch eine Abmahnung von dem IDO-Verband erhalten?

IDO-Verband mahnt Online-Händler ab

Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. (IDO-Verband) informiert auf ihrer Webseite über den Schutz vor Abmahnungen, der durch „rechtskonforme Mustertexte“ gesteigert werden soll. Diese Mustertexte stehen den mittlerweile 1800 Mitgliedern des IDO-Verbandes zur Verfügung, die für ein Jahr Mitgliedschaft 96 EUR zahlen. (Quelle: https://www.ido-verband.com/ueberuns_rechtssicherheitiminternet.php Stand 07.04.2016)
Wer jedoch kein Mitglied ist, könnte Gefahr laufen, eine Abmahnung vom IDO-Verband wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht zu erhalten. Mögliche Gründe für ein Abmahnschreiben:

• fehlender Link zur OS-Plattform (Portal zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission (ODR-Verordnung) = https://webgate.ec.europa.eu/odr
• fehlende oder mangelhafte Widerrufsbelehrung
• fehlende Grundpreisangaben
• fehlerhaftes oder nicht vorhandenes Muster-Widerrufsformular

Im Fokus solcher Abmahnungen sind insbesonderes Händler auf der Verkaufsplattform eBay, die oben genannte Mängel in den Produktbeschreibungen angeblich aufweisen können.

Was fordert der IDO-Verband?

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. verlangt innerhalb einer kurz gesetzten Frist nicht nur eine unterzeichnete strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von Abmahnkosten.

Ein Ignorieren einer solchen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist nicht zu empfehlen, da es sonst höhere Kosten nach sich ziehen kann. Da es sich anscheinend um einen rechtsfähigen Verband handelt, der die Interessen zahlreicher Unternehmern, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, vertritt, ist der IDO Interessenverband zur Abmahnung legitimiert. Abgemahnte Online-Händler sollten die erhobenen Vorwürfe juristisch prüfen lassen.

Kostenlose Erstberatung

Ich biete Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen via E-Mail oder per Post zu. Schnelle Soforthilfe, bundesweit.

Telefon 0201 176 792-00 oder info@rat-law.de

Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.

Und beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.

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