Abmahnung | Negele Zimmel Greuter Beller | Debcon GmbH

Ein Verbraucher wurde für eine Urheberrechtsverletzung an dem Pornofilm „Barely Legal 3D“ durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller, im Namen der Firma LFP Vidoe Group LLC, im Jahr 2012 abgemahnt.

Ihm wurde vorgeworfen, in einem P2P Netzwerk einen illegalen Download vorgenommen zu haben. Laut der Abmahnung durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller wurde der illegale Download beweissicher dokumentiert. In dem Abmahnschreiben ist die Rede davon, dass ein Landgerichtsbeschluss im Rahmen eines Auskunftsverfahren erwirkt worden sein soll, bei welchem Landgericht unter welchem Aktenzeichen ist jedoch nicht erkennbar.
In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller wurde eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und ein Pauschalbetrag in Höhe von 850,00 EUR gefordert.

Abgemahnter ignoriert die Abmahnung

Der Abgemahnte reagierte nicht auf die Abmahnung, der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller. Daraufhin erfolgten 2014 zahlreiche Zahlungsaufforderungen durch die Firma Debcon GmbH aus Bottrop. Diesen widersprach der Abgemahnte. Die Rechtsanwaltskanzlei beantragte daraufhin einen Mahnbescheid. Diesem wurde durch den Abgemahnten widersprochen – nun liegt eine Klage vor.

Rat bei Abmahnungen

Grundsätzlich ist jedem Betroffenen einer Abmahnung nicht zu empfehlen diese zu ignorieren, denn letztendlich muss damit gerechnet werden, dass (wie in diesem Fall) die Rechteinhaber ein Inkassounternehmen einschalten, um ihre Schadensersatzforderungen und Rechtsanwaltsgebühren eintreiben zu lassen.

Ein Abgemahnter, der ein Abmahnschreiben aufgrund von einer Urheberrechtsverletzung erhält, ist nicht chancenlos, auch wenn es in den Abmahnschreiben immer wieder suggeriert wird. Es sollte auch nicht durch den Betroffenen eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, nämlich in verschiedener Fallkonstellation, die im Einzelfall geprüft werden müssen, muss der Abgemahnte keine Unterlassungserklärung abgeben.

Damit Sie sich ein Bild machen können, welche Verteidigungsmöglichkeiten es in Ihrem Fall gibt, sollten Sie das kostenlose Erstgespräch in Anspruch nehmen.

Debcon GmbH versendet Zahlungsaufforderung aufgrund von Urheberechtsverletzung

Die Debcon GmbH aus Bottrop versendet nicht nur Zahlungsaufforderungen aus Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller, sondern auch für die Rechtsanwaltkanzlei Nimrod und weitere.

Haben sie auch eine Zahlungsaufforderung von Schadensersatzansprüchen aus Urheberrechtsverletzung durch die Firma Debcon aufgrund einer Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller u.a. erhalten? Reagieren sie richtig! Ruhe bewahren und die kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen, um sich über seine Verteidigungsmöglichkeiten Klarheit zu verschaffen. Unkompliziert, schnell, bundesweit.

Übersenden sie mit ihre Zahlungsaufforderung der Debcon GmbH an die aufgeführte E-Mailadresse.

Telefon 0201 176 792-00 oder info@rat-law.de

Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.
Und beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.

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