Abmahnung | Nimrod Rechtsanwälte | Repaircenter 24 GmbH

Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte, bekannt für Abmahnungen aus dem Filesharing-Bereich, versenden auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Ein aktuelles Abmahnschreiben ist im Auftrag der Firma Repaircenter24 GmbH verfasst worden. Repaircenter24 GmbH bietet laut der Angaben Ihrer Homepage einen bundesweiten Reparaturservice für Smartphones, iPhones, iPads und iPods an. In der Abmahnung wird der Vorwurf formuliert, dass der Abgemahnte eine veraltete Widerrufsbelehrung verwendete.

Was wird gefordert in der Abmahnung im Auftrag der Firma Repaircenter24 GmbH?

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten durch den Gewerbetreibenden nicht ignoriert werden, denn das kann teuer werden. Insbesondere, wenn der Vorwurf tatsächlich gegeben ist, hat der Mitbewerber einen Anspruch auf Unterlassung. Doch das bedeutet nicht, dass der Betroffene sich durch die kurze Frist drängen lassen sollte, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese ist laut meinen Erfahrungen zu einseitig gefasst. Daher empfehle ich dem Abgemahnten ruhig zu bleiben und einen Anwalt aufzusuchen.

Neben dem Unterlassungsanspruch werden durch die Rechtsanwälte Nimrod Abmahnkosten in Höhe von 745 EUR  verlangt – basierend auf einen Gegenstandswert von 10.000 EUR. Hinzu kommen weitere Kosten in Höhe von 105 EUR für die gerichtsfeste Beweissicherung.

Richtig reagieren auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Nimrod:

  • Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Firma Repaircenter24 GmbH nicht ignorieren! Fristen aus dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Nimrod beachten! Dadurch kann ein kostspieliges gerichtliches Verfahren vermieden werden
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne rechtsanwaltliche Überprüfung unterzeichnen
  • Wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, dann nur in modifizierter Form. Diese kann durch einen Anwalt erstellt werden
  • Zudem  sollte juristisch geprüft werden, ob die verlangten Abmahnkosten in der Höhe überhaupt gerechtfertigt sind

In mehrfachen Fällen haben Richter entschieden, dass sich der Streitwert einer Abmahnung wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung an dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers orientieren muss. Dieses wirtschaftliche Interesse sei jedoch bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung eher als gering einzustufen.

Kostenlose Erstberatung

Gerne stehe ich ihnen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung. Schnelle und bundesweiter Service. Senden Sie mir Ihre Abmahnung zu oder nutzen Sie folgende Telefonnummer, um sich zu informieren:

Telefon 0201 176 792-00 oder info@rat-law.de

Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.

Und beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.

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