Abmahnung | .rka Rechtsanwälte | Dying Light

Die .rka Rechtsanwälte aus Hamburg mahnen für die Firmen Techland und Koch Media aus Österreich ab. In beiden Fällen wird dem Empfänger der Abmahnung vorgeworfen, auf einer Tauschbörse illegal die Spiele ‚Dying Light‘ oder ‚Call of Juarez‘ verbreitet zu haben.

Was wird gefordert durch die Abmahnung der .rka rechtsanwälte?

Die Empfänger einer derartigen Abmahnung werden durch die .rka Rechtsanwälte für die PC-Spiele ‚Dying Light‘ und ‚Call of Juarez‘ der Firma Techland dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung in einer kurz bemessenen Frist abzugeben. Dazu wird von dem Abgemahnten verlangt, die Dateien (PC-Spiele) zu löschen. Zudem wird von dem Abgemahnten verlangt, zwischen 800-1000 EUR aufgrund des Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs sowie Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Wie reagiert der Abgemahnte auf eine Abmahnung der .rka Rechtsanwälte richtig?

Der Abgemahnte sollte die Abmahnung nicht ignorieren, denn grundsätzlich gilt der Anschlussinhaber als vermutlicher Täter und somit ist er für die begangene Urheberrechtsverletzung über seinen Internetanschluss verantwortlich. Aus dieser vermuteten Haftung des Anschlussinhabers richten sich die Ansprüche auf Schadensersatz sowie Rechtsanwaltskosten gegen ihn. Ignorieren ist keine Lösung. Der Abgemahnte muss auf die Abmahnung reagieren.

Für den abgemahnten Anschlussinhaber besteht aufgrund der sekundären Darlegungslast die Möglichkeit, die Vermutungshaftung zu entkräften. Gelingt ihm dies, können die Ansprüche auf Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten nicht gegen ihn geltend gemacht werden.

Aus diesem Grund sollte der abgemahnte Anschlussinhaber auch nicht übereilt die beigefügte Unterlassungserklärung der .rka Rechtsanwälte abgeben und oder Zahlungen leisten.

Ein Rechtsanwalt, der sich mit Filesharing-Abmahnungen auskennt, kann mit dem Abgemahnten klären, ob überhaupt dem Unterlassungsanspruch nachgekommen werden muss. Zudem wird die Sach- und Rechtslage erörtert, inwiefern eine Täterschaft oder eine mögliche Störerhaftung gegeben sind. Wenn der Abgemahnte als Täter und Störer nicht in Frage kommt, haftet dieser auch nicht.

Kostenlose Ersteinschätzung

Schicken Sie mir Ihre Abmahnung der .rka Rechtsanwälte per E-Mail oder über den Postweg, damit ich Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung Ihre Optionen nennen kann. Ich arbeite schnell und bundesweit. Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand, sondern reagieren Sie rechtzeitig, um Ihre Möglichkeiten nicht zu beschränken.

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