Abmahnung | Kanzlei Sarwari | Urheberrecht

Kanzlei Yussof Sarwari aus Hamburg versendet Abmahnungen für Rechteinhaber aus der Erotikbranche. Rechtsanwalt Yussof Sarwari war früher für die Kanzlei Schulenberg & Schenk im Abmahnbereich tätig. Auf Seite 5 der Abmahnung der Kanzlei Sarwari aufgrund einer Urheberrechtsverletzung wird der Hinweis schwarz hervorgehoben, dass bis auf Härtefälle ausnahmslos alle Fälle, in den keine außergerichtlichen Einigung erfolgt, gerichtlich geltend gemacht werden.

Was wird  in der Abmahnung der Kanzlei Sarwari gefordert?

Abmahnungen aus dem Erotikbereich sind für den Betroffenen oft besonders heikel. Hier spielt die Schamgrenze eine wichtige Rolle, welche auch das Handeln des abgemahnten Anschlussinhabers beeinflussen kann.

Schnell  ist der Betroffene bereit, Zahlungen übereilt zu leisten und eine Unterlassungserklärung  abzugeben, um sich den lästigen Beigeschmack zu entledigen. Doch das ist nicht immer richtig!

Im  dem Abmahnscheiben wird dargelegt, dass der Betroffene beschuldigt bzw. verantwortlich sei, dass  über seinen Internetanschluss  auf einer Internettauschbörse illegale Downloads von Pornos vorgenommen wurden. Aus diesem Grunde besteht durch den Rechteinhaber ein Unterlassungsanspruch gegen den abgemahnten Anschlussinhaber. Die dadurch entstandenen Kosten – Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzansprüche – werden in der Abmahnung gegen den Anschlussinhaber geltend gemacht.

Untermauert wird der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung durch den Anschlussinhaber mit dem Hinweis, dass ein beauftragter Dienstleister die IP-Adresse samt Datum, Uhrzeit und Benutzerkennung beweissicher dokumentiert hat. Auch da gilt es rechtlich zu prüfen, mit welcher Software-Version diese beweissichernde Dokumentation vorgenommen wurde. Denn es gibt Urteile, dass eine veraltete Version nicht als beweissicher gilt.

Der Rechteinhaber muss beweisen, dass der Anschlussinhaber die „Tat“ begangen hat, um seinen geltend gemachten Anspruch in voller Höhe durchsetzen zu können. Hat der Anschlussinhaber eine Abmahnung der Kanzlei Sarwari erhalten und die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen, muss er auch keine Zahlung leisten. Zudem muss er auch keine Unterlassungserklärung abgeben.

Richtig reagieren auf  eine Abmahnung der Kanzlei Sarwari

Ruhe bewahren! Prüfen, ob der Vorwurf stimmt. Wenn sich der abgemahnte Anschlussinhaber keiner Schuld bewusst ist, sollten Sie sich Rat beim Anwalt einholen, um sich gegen die Abmahnung zu wehren.

Nicht immer sind die Umstände so eindeutig, wie die Abmahnkanzleien es in ihren Abmahnschreiben behaupten; es gibt zahlreiche Gerichtsurteile, die positiv für den betroffenen Abgemahnten entschieden wurden.

Der Abgemahnte sollte auf keinem Fall die Abmahnung der Kanzlei Sarwari ignorieren, denn das könnte teuer werden.

Immer wird in Internetforen bei Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen empfohlen, diese „auszusitzen“ und ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben –  damit wäre die „Sache vom Tisch“ und die Abmahnkanzlei würde sich nicht mehr melden. Das kann ich nicht bestätigen. Es folgt in vielen Fällen häufig ein Mahnbescheid oder eine direkte Klage.

Kostenlose Erstberatung

Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.

Bundesweite Soforthilfe unter:

Faire Pauschalpreise ab 180 EUR

Telefon 0201 176 792-00 oder info@rat-law.de

Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.

Und beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.

Schreibe einen Kommentar