Abmahnung | Sasse und Partner | Fear The Walking Dead

Wer heutzutage noch meint, beim Download seiner Lieblingsserie ungeschoren davon zu kommen, hat sich geirrt! Die Kanzlei Sasse und Partner mahnt im Auftrag der Splendid Film GmbH einzelne Folgen der Serie „Fear the Walking Dead“ ab.

Was ist Gegenstand der Abmahnung durch die Kanzlei Sasse und Partner?

Der betroffene Empfänger eines Abmahnschreibens durch die Kanzlei Sasse und Partner wird im Namen des Auftraggebers Splendid Film GmbH dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Vorab ist zu sagen, dass die beigefügte Erklärung nicht ungeprüft und unterschrieben zurückgeschickt werden sollte.

Der Abgemahnte sollte sich auch nicht von der im Abmahnschreiben genannten kurz bemessenen Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verunsichern lassen.

Es wird vom abgemahnten Anschlussinhaber im Abmahnschreiben gefordert, die betreffenden Dateien der Serie „Fear The Walking Dead“ vom Computer zu löschen.

Die Vorwürfe können unberechtigt sein, weil der Anschlussinhaber oft nicht als Täter in Frage kommt. Aus diesem Grund sollte die Abmahnung nicht ignoriert werden. Das kann dazu führen, dass die Kanzlei Sasse und Partner die Ansprüche für den illegalen Download/Upload diverser Folgen der Serie „Fear The Walking Dead“ gerichtlich durchsetzt. Das ist immer mit weiteren Kosten verbunden.

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung wird der Betroffene aufgefordert, einen Vergleichsbetrag zu zahlen. Auch da ist von einem vorschnellen Handeln abgeraten. Denn eine Zahlung gleicht einem Schuldanerkenntnis.

Dem Anschlussinhaber trifft eine sekundäre Darlegungslast; das heißt, er kann einen Geschehensablauf darlegen, was tatsächlich zu dem vermeintlichen Tatzeitpunkt geschehen ist. Wenn der Abgemahnte die Täterschaftsvermutung widerlegen kann, besteht kein Zahlungs- oder Unterlassungsanspruch.

Wie sollte auf eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner reagiert werden?

Als Abgemahnter sollten Sie sich davor hüten, ihren Standpunkt bei der Abmahnkanzlei telefonisch oder schriftlich darzulegen. Denn ohne juristische Kenntnisse können Rechtsnachteile oder Fallstricke entstehen, die im Nachhinein gegen Sie verwendet werden können. Das Einschalten eines Anwalts, der auf dem Gebiet Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen Erfahrung hat, ist für Betroffene empfehlenswert. Ob eine Unterlassungsklärung abgegeben werden muss – und in welcher Form – wird in einem Beratungsgespräch geklärt. Der Anwalt kann eine Vergleichsverhandlung für Sie führen. Doch im Focus einer Verteidigungsstrategie sollte stehen, dass der Betroffene der Abmahnindustrie nicht unnötig „Geld in den Rachen“ wirft. Erst recht, wenn Sie als Betroffener die Urheberrechtsverletzung nicht zu verantworten haben. Und das ist meine Aufgabe als Anwalt.

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