Abmahnung | L. Rentzsch Rechtsanwalt | Schäfer-Verlag Plauen

Der Rechtsanwalt L. Rentzsch aus Stuttgart versendet im Auftrag des Schäfer-Verlags Plauen Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen im Internet. Im vorliegenden Fall wurde die Abmahnung ausgesprochen, weil ein Gedicht des Autors Artur Kleemann einer Homepage öffentlich zugänglich gemacht wurde. Die Rechte sollen hier bei dem Schäfer-Verlag Plauen liegen.

Wie reagiere ich richtig bei einer Abmahnung durch den Rechtsanwalt L.Rentzsch ?

Eine derartige Abmahnung ignoriert man besser nicht.Vielleicht sollte sich ein Betroffener unverzüglich um anwaltlichen Rat bemühen. Es gilt bei derartigen Abmahnungen auch zu prüfen, ob die Abgabe einer sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärung“ sinnvoll ist. Die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterzeichnet werden. Ein Anwalt kann auch helfen, in Ihrem Interesse die Höhe des geltend gemachte Schadensersatzanspruches und der Kosten der Rechtsverfolgung zu reduzieren.

Was fordert Rechtsanwalt L. Rentzsch?

Hier wurden 1.875,00 EUR verlangt. Der Gegenstandswert für die Rechtsverfolgungsgebühren wurde hier in der Abmahnung auf 6.000,00 EUR festgelegt, aufgrund dessen  alleine Rechtsanwaltskosten in Höhe von 480,20 EUR. Dazu sollte der Schadensersatz in Höhe von 1.395,00 EUR kommen, der hier nach dem MFM (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) für Honorare bei Bildeinblendungen im Internet berechnet wurde. Zur Erklärung: Auf den Grundbetrag von 697,50 EUR sollte wegen des unterlassenen Bildquellennachweises (Nennung des Verlags und des Urhebers) ein Zuschlag von 100% erhoben werden.

Kostenlose Erstberatung

Nicht wenig für die Veröffentlichung eines Gedichtes! Aber es gibt gute Verteidigungsmöglichkeiten. Aus diesem Grunde sollten sie meine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Schnelle Soforthilfe, bundesweit.

Telefon 0201 176 792-00 oder info@rat-law.de

Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.

Und beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.

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