Abmahnung | Tupperware Deutschland GmbH | Kanzlei Hoffmann

Private Verkäufer, die ihre Produkte bei Handelsplattformen wie eBay anbieten, laufen unter Umständen Gefahr, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu erhalten.   Die Kanzlei Hoffmann mahnt im Auftrag der Tupperware Deutschland GmbH jene Händler ab, die Mängel in den Angeboten aufweisen – wie zum Beispiel eine fehlende Informationen über das Widerrufs- und Rückgaberecht. Haben Sie auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von der Kanzlei Hoffmann erhalten? Ich stehe mit einer kostenfreien und unverbindlichen Beratung zur Verfügung.

Tupperware Deutschland GmbH – Abmahnung wegen fehlender Angaben

Zahlreiche Nutzer von Handelsplattformen wie eBay oder Amazon laufen Gefahr, bei umfassenden Verkaufsaktivitäten nicht mehr als „Privater Verkäufer“ zu gelten, sondern geschäftlich zu handeln. Auch die Kanzlei Hoffmann aus Friedrichsdorf versendet für ihre Mandantin Tupperware Deutschland GmbH, die für ihre Küchen- und Haushaltsartikel bekannt sind, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. So sind einer Abmahnung durch Kanzlei Hoffmann folgende Vorwürfe zu entnehmen:

  • der Abgemahnte nutzte für sein Angebot mindestens ein Bild, dessen Rechte bei der Tupperware Deutschland GmbH liegen und für Marketingzwecke genutzt werden
  • Impressum bzw. eine Anbieterkennzeichnung fehlende
  • Fehlende Angabe zum Rückgabe- und Widerrufsrecht

Das Fehlen solcher Angaben wird bei Online-Händlern als Verstoß gegen die Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gewertet.

Abmahnung erhalten? Was tun?

In einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch Kanzlei Hoffmann werden Ansprüche (Schadensersatz) und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt. Darüber hinaus soll eine ausgefüllte und unterschriebene strafbewehrte Unterlassungserklärung eingereicht werden. Erklärungen dieser Art sollten nicht ungeprüft an die abmahnende Kanzlei zurück gesandt werden, da diese laut meiner Erfahrung häufig zu weit gefasst sind. Deshalb empfiehlt sich eine juristische Prüfung.

Abmahnungen wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht sollte man ernst nehmen. Ein Aussitzen oder Ignorieren eines solchen Abmahnschreibens kann sehr kostspielig werden. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung kann ich nach der Sichtung Ihrer Angelegenheit Ihnen mögliche Wege aufweisen. Senden Sie mir Ihre Unterlagen bezüglich der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch die Kanzlei Hoffmann für die Tupperware Deutschland GmbH zu.

Kostenlose Erstberatung

Schnelle Soforthilfe, bundesweite Vertretung

Telefon 0201 176 792-00 oder info@rat-law.de

Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.

Und beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.

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