Abmahnung | Waldorf Frommer | Blindspot

Es liegen immer häufiger Abmahnungen wegen der rechtswidrigen Verbreitung von einzelner Folgen erfolgreicher und bekannter TV-Serien vor. Waldorf Frommer vertritt verschiedene Rechteinhaber, wie beispielsweise die Warner Bros. Entertainment GmbH. Diese lässt durch Waldorf Frommer einzelne Folgen der US-amerikanischen TV-Serie „Blindspot“ abmahnen. Haben Sie auch so ein Abmahnschreiben erhalten?

Blindspot – Einzelne Folgen abgemahnt

Die US-amerikanische TV-Serie „Blindspot“ wird seit September 2015 auf dem Sender NBC ausgestrahlt. In den Hauptrollen sind Jaimie Alexander und Sullivan Stapleton zu sehen; die Serie erfreut sich großer Beliebtheit, sodass eine zweite Staffel wenige Wochen nach der Ausstrahlung in Auftrag gegeben wurde.
Möglicherweise ist das ein Grund, warum die Serie schnell ihren Weg in P2P Netzwerke und Online-Tauschbörsen fand.

Das Verbreiten einzelner Folgen der Serie „Blindspot“ ohne Genehmigung wird von Waldorf Frommer im Auftrag von Warner Bros. Entertainment GmbH abgemahnt. Empfänger eines solchen Abmahnschreibens ist in der Regel der Anschlussinhaber, über dessen Internetzugang die Urheberrechtsverletzung begangen wurde – sogenanntes Filesharing.

Was fordert Waldorf Frommer?

Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, auf einer Tauschbörse oder in einem Netzwerk mindestens eine Folge der Serie „Blindspot“ rechtswidrig zur Verfügung gestellt zu haben. Waldorf Frommer fordert in der Abmahnung zunächst einmal die Löschung des Werkes, in diesem Fall eine Episode der US-Serie. Des Weiteren soll eine strafbewehrten Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, die dem Abmahnschreiben bereits vorformuliert beigelegt ist.

Waldorf Frommer fordert auch die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der anfallenden Abmahnkosten. Da Serienfans selten nur eine einzelne Folge sehen wollen, sondern sich unter Umständen direkt eine gesamte Staffel herunter laden könnten, drohen hohe Kosten.

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