Abmahnung | Waldorf Frommer | „Love, Rosie – Für immer vielleicht“

Haben Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten? Das Verbreiten des urheberrechtlich geschützten Filmwerks „Love, Rosie – Für immer vielleicht“ im Internet wird derzeit von den Rechtsanwälten aus München im Auftrag der Mandantin Constantin Film Verleih GmbH abgemahnt.

Abmahnung von Waldorf Frommer für „Love, Rosie – für immer vielleicht“ erhalten?

Mir liegt eine aktuelle Abmahnung wegen Filesharing vor. Das Filmwerk „Love, Rosie – für immer vielleicht“ soll laut des Abmahnschreibens angeblich durch den Anschlussinhaber im Internet verbreitet worden sein. Genauer soll die Film-Datei auf einer bekannten Internet-Tauschbörsen (sogenannte Filesharing und/oder P2P Netzwerke) anderen Nutzern via Download zur Verfügung gestellt worden sein.

Waldorf Frommer lässt derartige Rechtsverstöße auf solchen Plattformen überwachen, damit die Verursacher ermittelt werden können. Empfänger einer solchen Abmahnung wird der rechtswidrige Teilen im Netz vorgeworfen, das bedeutet, dass die IP-Adresse des Anschlussinhabers bei der Dokumentation ermittelt werden konnte.

Was wird in einer Abmahnung durch Waldorf Frommer verlangt?

Abmahnungen von Waldorf Frommer sind laut meiner Erfahrung ähnlich aufgebaut. Im Auftrag der Mandantin (in diesem Fall die Constantin Film Verleih GmbH) verlangen die Rechtsanwälte aus München die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Diese ist in vorformulierter Form der Abmahnung beigefügt. Darüber hinaus fordert Waldorf Frommer insgesamt 915 EUR, um die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Dieser Betrag setzt sich aus Schadensersatz und Anwendungsersatz zusammen.

Die Frist zur Zahlung sind bei einer Abmahnung eng gesetzt. Dabei ist die Frist für eine Abgabe der Unterlassungserklärung deutlich kürzer.

Was Abgemahnte beachten sollen:

  • Nicht direkt zahlen
  • Nicht direkt unterschreiben
  • Kein Kontakt zur abmahnenden Kanzlei
  • Kontaktieren Sie lieber einen Anwalt, der sich mit Abmahnungen auskennt

Ob es einer Unterlassungserklärung bedarf, kann in einer Prüfung festgestellt werden. In einem Beratungsgespräch kann ein Anwalt Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen und klären, ob Sie überhaupt als Störer oder Täter in Frage kommen.

Kostenlose Erstberatung

Haben Sie Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten? Ich biete Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Senden Sie mir Ihre Unterlagen via E-Mail oder auf dem Postweg zu. Schnelle Soforthilfe, bundesweit.

Telefon 0201 176 792-00 oder info@rat-law.de

Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.

Und beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.

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