Waldorf Frommer | Hilfe bei Abmahnung und Unterlassungserklärung

Waldorf Frommer ist eine der aktivsten Kanzleien, welche in großer Anzahl Abmahnschreiben wegen Filesharing versendet. In der Regel werden Unterlassungsansprüche sowie die Zahlung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz geltend gemacht. Zusätzlich wird die Rücksendung einer Unterlassungserklärung verlangt. Es kann vermutet werden, dass knapp die Hälfte aller Abmahnungen im Filesharing-Bereich auf das Konto der Kanzlei aus München geht.

Wer sind die Rechtsanwälte von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München

Neben Björn Frommer und Johannes Waldorf sind noch drei weitere Rechtsanwälte und Gesellschafter an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts beteiligt. Neben weiteren Rechtsgebieten vertritt die auf das Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei diverse Größen der Medienbranche. Zu den Mandanten zählen unter anderem Sony Music Entertainment Germany GmbH, Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH und Warner Bros Entertainment GmbH. Nach eigenen Aussagen setzen sich die Münchener Anwälte im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung für den Schutz des geistigen Eigentums ein.

Abmahnung für unerlaubtes Verbreiten auf Onlinetauschbörsen

Vor mehr als 10 Jahren machte die Kanzlei Waldorf Frommer mit teilweise spektakulären Forderungen bei Abmahnungen auf sich aufmerksam. Dabei wurden Webseiten-Betreiber und eBay-Nutzer wegen der Verbreitung von illegaler Software abgemahnt.

Ab etwa 2006 erhielten vermehrt Filesharer und Nutzer von Internet-Tauschbörsen unangenehme Post. Für das Bereitstellen von einem urheberrechtlich geschützten Film und eines Musiktitels werden für deren Rechteinhaber häufig pauschal 800,00 Euro und mehr gefordert. Bis heute wird vermutlich der größte Teil der Filesharing-Abmahnungen von den Anwälten Waldorf Frommer versendet.

Zur WLan – Störerhaftung

Im April 2015 hatte Björn Frommer sich in der „Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten Telemedienänderungsgesetzes“ an das Bundeswirtschaftsministerium ausführlich zu den Gefahren eines offenen WLans geäußert.

„Die Anonymität der Nutzer hat somit einen direkten Einfluss auf die Begehung von Rechtsverletzungen.“

– Björn Frommer, Rechtsanwalt

Als Argument gegen ein freies WLan führte er eine Statistik an, in der Marktanteile in Relation zu erkannten Urheberrechtsverletzungen gesetzt wurden.

Aus diesen soll hervorgehen, dass Vodafone-Kunden, welche angeblich fast in Anonymität handeln, bei einem Marktanteil von nur 10% für fast ein Viertel der P2P-Rechtsverletzungen verantwortlich seien.

Muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden?

Häufig wird von dem abgemahnten Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Üblicherweise ist diese Unterlassungserklärung in vorformulierter Form dem Schreiben beigelegt. Diese Unterlassungserklärung deckt nur den Punkt Unterlassungsanspruch ab und muss seperat von der Zahlung des Pauschalbetrags, der sich aus Aufwendungs- und Schadensersatz zusammensetzt, betrachtet werden. Es besteht für Abgemahnte keine Pflicht, diese beigefügte Erklärung bezüglich der Unterlassung zu unterzeichnen. Der Abgemahnte muss nur – sofern er den Verstoß gegen das Urheberrecht begangen hat – eine möglicherweise gegebene Wiederholungsgefahr ausräumen. Hierzu ist unter Umständen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu empfehlen. Ob dies der Fall ist, sollte im Rahmen einer anwaltlichen Prüfung festgestellt werden.

Hilfe und Abwehr von Abmahnschreiben

Sollten Sie ein solches Abmahnschreiben erhalten haben, ist es keinesfalls eine ausweglose Situation. In Fällen von Betroffenen konnte ich die teilweise hohen Schadensersatzforderungen und Anwaltsgebühren abwehren. Auch unterstütze ich Abgemahnte gerne bei aufkommenden Fragen bezüglich der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Ich biete Ihnen meinen Rat und meine Hilfe an. Zögern Sie nicht, mich für ein unverbindliches Beratungsgespräch zu kontaktieren.

Rufen Sie einfach meine Rufnummer 0201 176 792-00 in der Zeit von 8 – 17 Uhr an. Per Email können Sie sich natürlich jederzeit mit mir in Verbindung setzen: info@rat-law.de

In der Zwischenzeit bewahren Sie bitte Ruhe. Nehmen Sie keine voreilige Zahlung vor und unterschreiben Sie nicht unüberlegt die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung.

KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

Ich biete Betroffenen die Möglichkeit, sich kostenfrei im Rahmen einer Erstberatung zu informieren. Sei es zu einer erhaltenen Abmahnung oder Fragen zum Schadensersatz und der Abgabe einer Unterlassungserklärung. In diesem unverbindlichen Erstgespräch zeige ich Ihnen Ihre Optionen und mögliche Risiken speziell auf Ihren Fall bezogen auf. Unkompliziert, schnell, bundesweit.

Guter Rat muss nicht teuer sein. Faire Pauschalpreise ab 180 EUR

Telefon 0201 176 792-00 oder info@rat-law.de

Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.
Beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.

Schreibe einen Kommentar