Abmahnung | Widerrufsbelehrung | Wettbewerbsrecht

Aktive Nutzer der Verkaufsplattform eBay sollten eventuell ihre angegebene Widerrufsbelehrung prüfen, da es bei Mängeln teuer werden kann. Derzeit werden wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die Anwälte Max Pausenberger & Karin Schmid im Auftrag der Firma „Beauty-Paradies“ (Inhaberin: Agata Cudek) an Mitbewerber verschickt.

Irreführende Angaben bei der Widerrufsbelehrung

Die Firma Beauty-Paradies (Inh. Agata Cudek) bietet ein breites Sortiment auf der bekannten Handels- und Verkaufsplattform eBay diverser Produkte an. Aktuell lässt Agata Cudek über die Rechtsanwälte Max Pausenberger & Karin Schmid wettbewerbsrechtlich abmahnen. Grund für eine solche Abmahnung sind irreführende Angaben beziehungsweise Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht – durch widersprüchliche Rückgaberechts- bzw. Widerrufsbelehrung.

Die Anwälte aus Düsseldorf fordern in ihrem wettbewerbsrechtlichen Abmahnschreiben Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 745,40 EUR; auf der Basis eines Gegenstandswerts von 10.000 EUR.

Unterlassungserklärung und Erstattungskosten

Neben der oben angeführten geforderten Summe verlangen die Anwälte von Agata Cudek noch eine unterzeichnete strafbewehrte Unterlassungserklärung. Derzeit sind nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen an Mitbewerber für das Shop-Segment ‚Parfüm‘ bekannt.

Wichtig: Ignorieren Sie eine solche Abmahnung nicht, ansonsten kann es kostspielig werden. Die Fristen einer entsprechenden Abgabe für die geforderte Unterlassungserklärung sind kurz gesetzt und sollten unbedingt beachtet werden. Sollte der Wettbewerbsrechtsverstoß tatsächlich stattgefunden haben und die – unter Umständen modifizierte – Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden, kann die wettbewerbsrechtlich abmahnende Kanzlei eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung bei Gericht anstreben. Diese verursacht wiederum erhebliche Kosten für den Abgemahnten.

Wurden Sie auch von Agata Cudek (Fa. Beauty-Paradies) abgemahnt?  Sind Sie auch zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Abmahnkosten aufgefordert worden? In so einem Fall empfehle ich eine anwaltliche Beratung, um den Sachverhalt zu prüfen. Es gibt verschiedene Wege, um auf so eine Abmahnung zu reagieren. Im Einzelgespräch zeige ich Ihnen gerne Ihre Möglichkeiten samt ihrer Vor- und Nachteile auf.

Kostenlose Erstberatung

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung?

Telefon 0201 176 792-00 oder info@rat-law.de

Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.

Und beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.

 

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