Wettbewerbliche Abmahnung – Hämmerling Von Leitner-Scharfenberg – Onlineshop Markenglas.de

Mir wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hämmerling – von Leitner-Scharfenberg aus Berlin vorgelegt. Laut des Abmahnschreibens werden wettbewerbsrechtliche Ansprüche für den Betreiber des Online-Shops „www.markenglas.de“ geltend gemacht, weil ein privater eBay-Verkäufer scheinbar Produkte im Umfang eines gewerblichen Anbieters veräußere und somit die gesetzlichen Anforderungen nicht einhalte.

Gewerblicher Verkauf von Original Havana Club Dosen?

Der Mandant der HvLS Rechtsanwälte Herr Ralph Schneider aus Köln betreibt einen Online-Shop, der unter www.markenglas.de erreichbar ist. Dort werden unter anderem Gläser zu bekannten Spirituosenmarken und Merchandiseartikel von Getränkeherstellern angeboten. So auch der Artikel „Original Havana Club Dose“.

Laut der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wird einem eBay-Verkäufer vorgeworfen, dass er diesen Artikel in einem Umfang verkauft hatte, die ihn als gewerblichen Anbieter einstufen würde. Ferner heißt es, dass durch die Kennzeichnung als privater Verkäufer sich bewusst den gesetzlichen Anforderungen entzieht. Dabei spielt es bei keine Rolle, ob dabei Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.

Viel mehr ist es ausschlaggebend, wenn über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen angeboten werden. Dies war bei dem Angebot der „Original Havana Club Dose“ durch den abgemahnten eBay-Verkäufer laut der Abmahnung durch die Rechtsanwälte Hämmerling – Von Leitner-Scharfenberg der Fall.

Was fordern die Rechtsanwälte Hämmerling Von Leitner-Scharfenberg?

Im Namen des Mandanten Ralph Schneider (Markenglas.de) fordern die HvLS Rechtsanwälte das wettbewerbswidrige Verhalten sofort zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um eine Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Diese ist der Abmahnung in vorformulierter Form bereits beigelegt.

Des Weiteren wird ein Betrag in Höhe von 984,60 EUR in Hinsicht auf Rechtsanwaltskosten gefordert.

Abgemahnt – was tun?

Abgemahnte sollten in erster Linie Ruhe bewahren. Unüberlegtes und überstürztes Handeln könnte die Ausgangslage verkomplizieren. Es empfiehlt sich, vor der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gewissenhaft zu überprüfen. Im schlimmsten Fall laufen Sie Gefahr, aufgrund eines Verstoßes eine hohe Vertragsstrafe zahlen zu müssen – weil eine Wiederholungsgefahr gegeben sein könnte. Suchen Sie sich einen Anwalt, der sich mit Wettbewerbsrecht auskennt.

Kostenlose Erstberatung

Haben Sie eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Hämmerling Von Leitner-Scharfenberg erhalten? Sollen Sie auch eine Unterlassungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten zahlen? Ich biete Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Sollten Sie sich für mein Angebot entscheiden, erläutere ich Ihnen unverbindlich Ihre Möglichkeiten zur Verteidigung und zu berücksichtigende Risiken. Unkompliziert, schnell, bundesweit.

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