Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München verschickt aktuell eine Abmahnung für das US-amerikanische Filmwerk Joy – Alles außer gewöhnlich. Haben Sie ein solches Abmahnschreiben erhalten? Im folgenden Text erfahren Sie, wie Sie auf eine Abmahnung reagieren sollten.
Informationen zum Abmahnschreiben
Abgemahntes Werk: Joy – Alles außer gewöhnlich (Film)
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Grund der Abmahnung: Verstoß gegen das Urheberrecht
Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
Höhe der Forderung: 815 EUR
Urheberrechtsverletzung: „Joy – Alles außer gewöhnlich“ wird abgemahnt
Nutzer von Filesharing-Plattformen und/oder Online-Tauschbörsen laufen Gefahr, eine Abmahnung wegen dem Verstoß gegen das Urheberrecht zu erhalten. Aktuell könnte es Personen treffen, die auf solchen Plattformen das Filmwerk „Joy – Alles außer gewöhnlich“ online anderen Nutzern zur Verfügung stellen. Dies geschieht meist beim Download innerhalb eines Systems, welches BitTorrent nutzt, wie zum Beispiel Software wie eDonkey oder eMule. Beim Download werden Teile der Datei Dritten angeboten, was eindeutig ein Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt. Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte beauftragt Unternehmen, die mit spezieller Software solche Tauschbörsen überwachen, um im Auftrag ihrer Mandanten etwaige Rechtsverstöße dokumentieren zu können.
Der US-amerikanische Film „Joy – Alles außer gewöhnlich“ ist eine Tragikkomödie aus dem Jahr 2015. In den Hauptrollen sind große Stars wie Jennifer Lawrence, Bradley Cooper und Robert De Niro zu sehen. Die Darstellung der Erfolgsgeschichte rund um die Unternehmerin Joy Mangano brachte Jennifer Lawrence nicht nur Nominierungen für einen Golden Globe, sondern auch für einen Academy Award. Kein Wunder also, dass sich der Film auf Tauschplattformen großer Beliebtheit erfreut.
Abgemahnt – was tun?
Die Rechte des Filmwerks Joy – Alles außer gewöhnlich liegen bei dem Unternehmen Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Sollten Sie so eine Abmahnung erhalten haben, müssen Sie nicht in Panik ausbrechen. Auch wenig hilfreich ist es, den Kopf in den Sand zu stecken. Stattdessen ist es ratsam, zügig und entschieden zu reagieren – am besten mit einer rechtlichen Beratung. Im Zuge einer kostenlosen Erstberatung wird durch mich eine Prüfung Ihrer Abmahnung vorgenommen. In einem Einzelgespräch nehme ich mir die Zeit, um Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzuzeigen.
Kostenlose Ersteinschätzung
Vorab: Lassen Sie sich nicht von den kurz gesetzten Fristen verunsichern, sondern handeln Sie schnellstmöglich. Schicken Sie auch nicht ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung zurück. Sehen Sie auch von Raten- und Teilzahlungen ab. So etwas kommt einem Schuldeingeständnis gleich, was ihre Chancen auf eine Abwehr mindert. Nutzen Sie stattdessen die kostenlose Erstberatung. Senden Sie mir Ihre Abmahnung zum Film Joy – Alles außer gewöhnlich zu. Sie erreichen mich unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Schnelle Soforthilfe, bundesweit
Faire Pauschalpreise ab 180 EUR
Telefon 0201 176 792-00 oder info@rat-law.de
Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.
Und beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.