Gilmore Girls: A Year in the Life – Fall | Waldorf Frommer Abmahnung

Aktuell liegt mir eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München für den TV-Film „Gilmore Girls: A Year in the Life – Fall“ vor. Die Abmahnung erfolgt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg.

Vorwurf in der Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft laut des Abmahnschreibens dem Anschlussinhaber vor, dass über dessen Internetanschluss der urheberrechtlich geschützte TV Spielfilm „Gilmore Girls: A Year in the Life – Fall“ mittels einer Filesharing-Software unerlaubt weitergegeben wurde. Konkret soll über den Internetzugang des Anschlussinhabers das Werk durch Filesharing heruntergeladen worden sein. Das Werk „Gilmore Girls: A Year in the Life –Fall“ soll dabei gleichzeitig einer Vielzahl von weiteren Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sein.

Warner Bros. Entertainment GmbH lässt regelmäßig bekannte Filesharing Netzwerke überwachen

In der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den TV Spielfilm „Gilmore Girls: A Year in the Life – Fall“ wird festgehalten, dass die Mandantin Warner Bros. Entertainment GmbH regelmäßig bekannte Filesharing-Netzwerke bzw. Onlinetauschbörsen überwacht und dokumentiert. Als Beispiele seien hier eMule, uTorrent, Vuze, Shareaza, Azureus, Morpheus und BearShare zu nennen. Bei „vermeintlichen Streamingdiensten“ wie PopcornTime, Time4Popcorn, Cuevana, Zona, Isoplex Aurous soll es sich nach Aussage der Kanzlei Waldorf Frommer auch um Filesharing-Programme handeln. Wie aus der Abmahnung verkündet wird, hat die Mandantin Warner Bros. Entertainment GmbH im Rahmen solcher Ermittlungen beschriebene Verstöße gegen das Urheberrecht festgestellt und auch beweissicher dokumentiert. So soll das Werk „Gilmore Girls: A Year in the Life – Fall“ über die im Abmahnschreiben angegebene IP-Adresse via P2P (Peer-to-peer) zum Download angeboten worden sein soll.

Filesharing-Abmahnung: Zuverlässigkeit der IP-Adresse?

Laut der Kanzlei Waldorf Frommer wird in dem Abmahnschreiben darauf hingewiesen, dass die zur Ermittlung eingesetzte Software „Peer-to-Peer Forensic System“ (PFS) durch eine Vielzahl gerichtlicher eingeholter Sachverständigengutachten sowie durch jährliche Gutachten eines Fraunhofer-Instituts bestätigt wurde.

Verhaltensempfehlungen für Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer

Viele Abgemahnte werden erst einmal verschreckt sein und sich nicht erklären, warum eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Briefkasten liegt. Aus diesem Grunde sollten Abgemahnte sich Rechtsrat einholen, gerne stehe ich Ihnen mit einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung. Denn nicht immer hat der Abgemahnte die Urheberrechtsverletzung zu verantworten und es gibt für Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen (Filesharing) zahlreiche Verteidigungsmöglichkeiten. Diese Verteidigungsmöglichkeiten können ausgeschöpft werden, wenn sie als Abgemahnter ihre Rechte kennen. Mein Ziel für den Abgemahnten in der Verteidigung ist es, dass nicht unnötig Geld an die Kanzlei Waldorf Frommer durch den Abgemahnten gezahlt werden muss. Dieses Ziel kann aber nur durch den Abgemahnten erreicht werden, wenn schon außergerichtlich eine Klärung erfolgt.

Von einem Ignorieren einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ist abzuraten. Möglicherweise wird durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu dem Umstand führen, dass die Ansprüche durch die Kanzlei Waldorf Frommer auch gerichtlich weiterverfolgt werden. Das hat zur Folge: weitere Kosten aufgrund einer Klage auf den Abgemahnten können auf Sie zukommen.

Kostenlose Erstberatung

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