Im Auftrag von Studio Canal GmbH mahnt die Waldorf Frommer Rechtsanwälte jene Anschlussinhaber ab, über deren Internetzugang eine Verletzung des Urheberrechts stattgefunden haben soll. Es geht um das Filmwerk Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 2. Haben Sie auch eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten?
Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 2 – abgemahnt durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte
In derzeit durch Waldorf Frommer verschickten Abmahnungen geht es um die Urheberrechtsverletzung bezüglich des mittlerweile vierten Teils der Filmreihe Die Tribute von Panem mit dem Titel Mockinjay Teil 2 (OT: „The Hunger Games: Mockingjay – Part 2“). Die Rechteinhaberin Studio Canal GmbH beauftragte die Kanzlei aus München, um etwaigen Rechtsverstößen nachzugehen. Laut des Abmahnschreibens soll zu einer bestimmten Uhrzeit über den Internetzugang des Anschlussinhabers die Filmdatei Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 2 auf einer P2P Tauschbörse (BitTorrent) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt worden sein. Schnell kann es geschehen, dass über einen achtlosen Download auf einer Onlinetauschbörse eine rechtlich geschützte Datei nicht nur herunter, sondern auch parallel hoch geladen wird. Empfänger einer solchen Abmahnung werden von Waldorf Frommer dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus sollen Abmahnkosten gezahlt werden, um die Angelegeheiten außergerichtlich zu klären.
Wichtig für Empfänger eines Abmahnschreibens
Eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte mag im ersten Moment erschrecken. Schließlich werden in der Regel mehr als 800 EUR von Waldorf Frommer gefordert, um eine Filesharing Abmahnung außergerichtlich zu regeln. Dabei sollte man aufgrund des Vorwurfs nicht direkt den Kopf verlieren, sondern Ruhe bewahren. Unter Umständen kommt der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer in Frage. Vorab lässt sich sagen, dass folgende Hinweise beachtet werden sollten:
Zahlen Sie nicht die geforderte Geldsumme – auch nicht in Teil- oder Ratenzahlungen. Das kommt einem Schuldanerkenntnis gleich
Unterschreiben Sie keine strafbewehrte Unterlassungserklärung und schicken Sie auch keine zurück. Ob eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben ist, muss geprüft werden
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