Ganz aktuell liegt mir eine Abmahnung der Kanzlei We Save Your Copyrights Walter-Kolb Str. 9-11 aus Frankfurt am Main im Auftrag des Fotografen Morgan Howard, Gainsville USA vor. Die Kanzlei We Save Your Copyrights war bisher für Abmahnschreiben aus dem Filesharingbereich bekannt. Sie mahnte in der Vergangenheit User für illegales Filesharing auf Internettauschbörsen ab. Doch jetzt scheint sie sich auf Abmahnung aufgrund von Bildrechtsverletzungen zu konzentrieren.
Was wird abgemahnt?
Laut des Abmahnschreibens vertritt die Kanzlei We Save Your Copyrights, vertreten durch den Rechtsanwalt Christian Weber, den Fotografen Morgan Howard. Es wird eine Fotografie abgemahnt. Meinen Mandanten wird vorgeworfen ohne gültige Lizenz die Fotografie auf seiner Internetseite eingebunden zu haben. Die Kanzlei macht hier Urheberrechtsverletzung aufgrund §§ 97 ff i.V.m §§13, 15, 16 ,19a UrhG geltend.
Es wird geltend gemacht einen Beseitigung-, Unterlassung-, Auskunft- und Kostenerstattung-Anspruch sowie Schadensersatzforderung nach § 97 Abs. 2 UrhG bzw. auf Wertersatz nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung gem. § 102 UrhG i.V.m §§ 812 ff. BGB.
Gewerbliche Nutzung ohne gültige Lizenz
Auch weist die Kanzlei in ihrem Abmahnschreiben daraufhin, da es sich um eine gewerbliche Nutzung handeln soll, dass hier die Urheberrechtsverletzung strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann. So heißt es in der Abmahnung, dass die „Strafbarkeit bei gewerblichen Urheberrechtsverletzungen gem. §§ 106 ff. UrhG“ besonders schwer wiegt, da mein Mandant die Urheberrechte im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit verletzt haben soll. Es wird darauf hingewiesen, dass die von meinen Mandaten begangene Urheberrechtsverletzung eine Urheberrechtsstraftat darstellt, die mit Geld oder Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Strafrechtliche Schritte behält sich der Mandant Fotografen Morgan Howard der Kanzlei We Save Your Copyright vor.
strafbewehrte Unterlassungserklärung
Als Vergleichsvorschlag wird ein Betrag in Höhe von 5424,80 EUR gefordert. Zudem wird der Abgemahnte aufgefordert eine eigens erstellte wirksame, strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Gleichzeitig weist die Kanzlei We Save Your Copyrights daraufhin, sollte die Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung des geforderten Betrags nicht fristgerecht erfolgen, dass sie ihrem Mandanten die unverzügliche Einleitung gerichtlicher Schritte empfiehlt. Die Gegenstandswerte in dem Abmahnschreiben, wurden hier für den Unterlassungsanspruch in Höhe von 12.000 EUR geltend gemacht, im Rahmen von Schadensersatzanspruch einen Gegenstandswert in Höhe von 4500,- EUR. Aus dem Gesamtgegenstandswert in Höhe von 16.500 EUR werden die Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht in Höhe von 924,80 EUR.
Wie sollte sich der Abgemahnte bei einer Abmahnung durch den Fotografen Morgan Howard verhalten?
- Ruhe bewahren
- Vorwurf prüfen
- Nicht voreilig eine Unterlassungserklärung abgeben
- Die Fristen in der Abmahnung nicht ignorieren, denn eine derartige Abmahnung kann ein gerichtliches Verfahren nach sich ziehen was wiederum richtig kostspielig werden kann.
- Auch bei nicht Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kann ein einstweiliges Verfügungsverfahren die Konsequenz sein, dieses wider rum erhebliche Kosten nach sich ziehen kann.
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