Kosten

Kosten einer Erstberatung:

Grundsätzlich ist der Erstkontakt zu mir kostenlos. In einem vollkommen unverbindlichen Beratungsgespräch werde ich Sie über aufkommende Kosten informieren, falls Sie mich beauftragen möchten.
Via E-Mail erhalten Sie im Anschluss eine kostenfreie Ersteinschätzung und ein unverbindliches Angebot bezüglich der Kosten einer anwaltlichen Vertretung.

Durch Ihre Anfrage entstehen keinerlei Kosten, sondern erst mit dem erfolgreichen Abschluss eines Mandatsverhältnisses. Bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, unter anderem durch die Kanzlei Waldorf Frommer, erhalten Sie ein faires Pauschalangebot.

Wert- und Rahmengebühren:

Die Gebühren und Auslagen der Rechtsanwälte werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt. Grundsätzlich werden die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert errechnet. So werden nach §§ 2, 13 ff. RVG die Gebühren nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat.

Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Ein besteht ein Streit um einen Schaden in Höhe von 5.000 EUR. Diese 5.000 EUR bilden den Gegenstandswert, sodass die anfallenden Anwaltskosten auf dieser Basis errechnet werden können.

Die genaue Höhe der zu zahlenden Gebühren ergibt sich dabei aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sie können die Kosten mittels des DAV-Prozesskostenrechners online berechnen und prüfen: Prozesskostenrechner

Vergütungspauschalen:

Alternativ zu den sich aus dem Gesetz ergebenden Gebühren können diese auch anhand einer Vergütungsvereinbarung abgerechnet werden.
In dem Bereich „Abmahnung wegen Filesharing“ (Urheberrechtsverletzung) biete ich Ihnen ein Pauschalhonorar an, dessen Höhe ich Ihnen selbstverständlich vor einer Beauftragung nenne.

Dieses vereinbarte Pauschalhonorar hat üblicherweise die Gültigkeit der gesamten anwaltlichen Tätigkeit, unabhängig von Zeit- und Arbeitsaufwand.

Außerdem biete ich Ihnen ein Zeithonorar (Stundenhonorar) an, welches dagegen nach der tatsächlich geleisteten Arbeit berechnet wird. In beiden Varianten kann das Honorar ohne die Auslagen oder zuzüglich der Auslagen vereinbart werden.

Rechtsschutzversicherung:

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, biete ich Ihnen eine kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung an.

Bitte beachten Sie dabei, dass ich keinerlei Einfluss auf den von Ihnen mit Ihrer Versicherung abgeschlossenen Vertrag habe, sprich was Versicherungsumfang, Selbstbeteiligung usw. betrifft. Irrelevant, ob die Deckung eine Zusage erhält oder abgewiesen wird, der Mandant als Auftraggeber ist der Kostenschuldner.