Waldorf Frommer aus München verschickt bekanntlich Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing. Solche Abmahnschreiben werden im Auftrag von namhaften Rechteinhabern angefertigt. In dem vorliegendem Fall geht es um die unerlaubte Verbreitung von dem populären Horrorfilm „Conjuring 2“, der laut der Abmahnung in P2P Netzwerken zum Download angeboten wurde.