Waldorf Frommer aus München verschickt bekanntlich Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing. Solche Abmahnschreiben werden im Auftrag von namhaften Rechteinhabern angefertigt. In dem vorliegendem Fall geht es um die unerlaubte Verbreitung von dem populären Horrorfilm „Conjuring 2“, der laut der Abmahnung in P2P Netzwerken zum Download angeboten wurde.
Waldorf Frommer mahnt das rechtswidrige Teilen von „Conjuring 2“ ab
Eine Abmahnung im Briefkasten zu finden, könnte dem Horror gleichkommen, der in dem angesagten Film „Conjuring 2“ gezeigt wird. Der Horrorfilm aus dem Jahr 2016 setzt die Geschichte des Ehepaar Blah fort, die sich mit der Abwehr von Geistern und Dämonen beschäftigen. Aufgrund der großen Popularität der Fortsetzung von dem Vorläufer „Conjuring – Die Heimsuchung“ ist es wenig überraschend, dass der Film meist ohne Erlaubnis seinen Weg in die Onlinetauschbörsen und P2P Netzwerke findet.
Das Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Filmwerken wie „Conjuring 2“ ohne Genehmigung des Rechteinhabers ist nicht erlaubt und kann abgemahnt werden. Von dem Anschlussinhaber, über dessen Internetzugang die Urheberrechtsverletzung festgestellt werden konnte, wird laut meiner Erfahrung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt – sowie die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme.
Was ist bei einer Waldorf Frommer Abmahnung zu beachten?
Sollen Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Conjuring 2“ erhalten haben, ist es wichtig, die angegebenen Fristen äußerst ernst zu nehmen und sich diese bestenfalls zu notieren.
Darüber hinaus sollten Abgemahnte, welche sich laut eigener Meinung die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht erklären können, folgende Punkte beachten:
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu Waldorf Frommer auf
- Zahlen Sie nicht die geforderte Summe
- Unterschreiben Sie keine strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Suchen Sie sich stattdessen einen Anwalt, der sich mit Urheberrechtsfragen auskennt
Kostenlose Erstberatung bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer
Ich biete eine unverbindliche und kostenfreie Erstberatung an. Sollten Sie eine Abmahnung wegen Filesharing bezüglich des genannten Films „Conjuring 2“ erhalten haben, so können Sie mich über die im Anschluss folgenden Möglichkeiten kontaktieren.
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Telefon 0201 176 792-00 oder info@rat-law.de
Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.
Und beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.