Abmahnung | Waldorf Frommer | The North Corridor – Chevelle

Nimmt der Abmahnwahn kein Ende? Mir liegt eine weitere Filesharing-Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer für das Musikalbum „The North Corridor“ von „Chevelle“ im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH vor. Die Rechtsanwälte aus München fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Abmahnkosten.

Waldorf Frommer: Was ist wesentlich für den Abgemahnten?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH für das Musikwerk „The North Corridor – Chevelle“ eine Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Abmahnkosten in Höhe von 915,00 EUR zu begleichen. Die Fristen sind wie immer sehr kurz! Das könnte viele Betroffene in Panik versetzen und unter anderem Kurzschlusshandlungen auslösen. Jedoch ist es nicht ratsam, die Zahlung ungeprüft zu leisten und/oder die Unterlassungserklärung abzugeben?

Filesharing Abmahnung für „The North Corridor“ von „Chevelle“

Mein Rat für Abgemahnte: Nicht jeder Anschlussinhaber, der eine Abmahnung erhält, muss für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein. In der Beweispflicht befindet sich der Rechteinhaber – in diesem Fall die Mandantin von Waldorf Frommer: Sony Music Entertainment Germany GmbH.

Es ist für Betroffene empfehlenswert, sich mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung zu setzen, der sich für die Rechte des Mandanten einsetzt. Wenn der Anschlussinhaber und Empfänger der Abmahnung der Meinung ist, dass er die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht zu verantworten hat, so sollte er das Abmahnschreiben keinesfalls ignorieren.

Aus meiner langjährigen Erfahrungen heraus kann ich die Annahme bestätigen, dass die Kanzlei Waldorf Frommer in zahlreichen Fällen vor Ablauf der Verjährung Klage erhebt. Eine Klage ist mit zusätzlichen Kosten für den Abgemahnten verbunden. Zudem wissen die Abgemahnten aufgrund des langen Zeitraumes häufig auch nicht, was am Tag der Urheberrechtsverletzung genau geschehen ist. Dadurch kann eine Verteidigung erschwert werden, was Nachteile für den Abgemahnten mit sich bringen kann.

Auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung in der Hoffnung, dass sich die abmahnende Kanzlei nicht mehr meldet, könnte falsch beraten sein. Denn Waldorf Frommer meldet sich regelmäßig. Ein solche Verhaltensweise kann einen gerichtlichen Mahnbescheid und letztendlich eine Klage zur Folge haben. Was mit zusätzlichen erheblichen Kosten für den Abgemahnten verbunden ist.

Zahlreiche Gerichte haben für Abgemahnte entschieden

Wer als Abgemahnter für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht in Frage kommt, muss weder eine Unterlassungserklärung abgeben noch die geforderten Abmahnkosten zahlen. Aus meinen Erfahrungen als Verteidiger für betroffene Abgemahnte heraus, gibt es zahlreiche Fallkonstellationen, in denen vor Gericht entschieden wurde, dass der Abgemahnte weder die Unterlassungserklärung abgeben musste noch die Abmahnkosten zu tragen hatte. Welche Lösung für Sie als Betroffener in Frage kommt, lässt sich nur durch eine individuelle Prüfung Ihres Einzelfalls herausfinden.

Rat biete ich abgemahnten Anschlussinhabern in einem kostenlosen Erstgespräch unter der Rufnummer 0201-17679200 an.

Auch für Betroffene, die eine gerechtfertigte Abmahnung erhalten haben, sind gut beraten, wenn sie den Kopf nicht in Sand stecken! Denn es gibt verschiedene außergerichtliche Lösungsalternativen, dass Sie mit einem wirtschaftlich tragbaren Ergebnis aus der Sache heraus kommen. Auch da gilt es für den Betroffenen, es muss im Einzelfall ihrer wirtschaftlichen Situation eine Prüfung erfolgen.

Verhaltensratschläge für den Abgemahnten
  • Als Betroffener ist es nicht angeraten, sich selbst mit der Kanzlei Waldorf Frommer in Verbindung zu setzen
  • Beachten Sie unbedingt die gesetzten Fristen, die Sie der Abmahnung entnehmen können. Gut beraten ist der Betroffene, wenn er sich in den gesetzten Fristen mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung setzt
  • Keine Unterlassungserklärung voreilig abgeben

Sollten Sie eine Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing des Albums „Chevelle – The North Corridor – Chevelle“ erhalten haben, sind sie gut beraten wenn sie sich mit mir in Verbindung setzen. Ich bin bundesweit für Sie tätig – zu günstigen Festpreisen.
Damit sie rasche und unkomplizierte Hilfe erhalten, wäre es hilfreich, wenn sie mir Ihr Abmahnschreiben vorab mittels E-Mail info@rat-law.de oder via Fax (Rückrufnummer nicht vergessen!) übersenden würden.

Faire Pauschalpreise ab 180 EUR

Telefon 0201 176 792-00 oder info@rat-law.de

Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.
Und beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.

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