CSR Kanzlei | Haben Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten?

Im Auftrag der Private Media Group Limited verschickt die Rechtsanwaltskanzlei CSR Kanzlei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing. So soll laut der Abmahnung der Titel „Bubble Butts“ rechtswidrig im Internet verbreitet worden sein.

Filesharing-Abmahnung für Private Media Group Ltd.

Die Firma Private Media Group Ltd. ist bekannt für Erotikproduktionen bzw. Erwachsenenunterhaltung und wird vertreten durch die CSR Kanzlei. In einer mir vorliegenden Abmahnung geht es um die unerlaubte Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material, in diesem Fall der Titel „Bubble Butts“. Die Handlung dieses Filmes soll an dieser Stelle der Fantasie des Lesers überlassen werden. Fest steht jedoch, dass gegen den Anschlussinhaber, über dessen Internetzugang das Filmwerk geteilt bzw. verbreitet worden sein soll, Ansprüche erhoben werden.

In der Abmahnung wird dokumentiert, wie der Anschlussinhaber ausfindig gemacht wurde. So wurden mit einer „Spezialsoftware“ die IP Nummer sowie der Hash-Wert gespeichert. Mit Hilfe dieser Daten ist es möglich, über einen Provider den in der Abmahnung genannten Verletzungszeitpunkt und zusätzlich den Anschlussinhaber zu benennen.

CSR Kanzlei: Was sollten Abgemahnte beachten?

Die Rechtsanwälte von CSR fordern in der Abmahnung die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Unterlassung der beanstandeten Urheberrechtsverletzung. Darüber hinaus sollen alle Kopien des Titels „Bubble Butts“ gelöscht werden und nicht mehr für Dritte zugänglich gemacht werden.

Neben der Abgabe der Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Betrags verlangt – in Höhe von 815,00 EUR. CSR erklärt dazu, dass der Mandantin Private Media Group Ltd. das Recht vorbehalten bleibt, im Falle einer gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche einen höheren Betrag zu fordern.

Abgemahnt – und nun?

Eine Abmahnung ist eine Angelegenheit, die man einfach links liegen lassen sollte. Auch wenn die Thematik bei einem Werk wie „Bubble Butts“ unangenehm sein könnte, ist ein Reagieren die beste Reaktion. Beachten Sie bei einer Abmahnung durch CSR auch unbedingt die genannten Fristen, die meist eng gesetzt sind.

Kostenlose Erstberatung

Haben Sie eine Abmahnung von der CSR Kanzlei erhalten? Sollen Sie auch eine Unterlassungserklärung abgeben und Abmahnkosten zahlen? Ich biete Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Sollten Sie sich für mein Angebot entscheiden, erläutere ich Ihnen unverbindlich Ihre Möglichkeiten zur Verteidigung und zu berücksichtigende Risiken. Unkompliziert, schnell, bundesweit.

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