Abmahnung | Daniel Sebastian | Eva Simmons – Policeman

Eine Abmahnung wegen Filesharing an dem Song „Eva Simmons – Policeman“ wird zurzeit vom Anwalt Daniel Sebastian versendet. Bei dem Musikstück Policeman handelt es sich um ein populäres Dance-Musikstück der Künstlerin Eva Simmons. Veröffentlicht wurde das Lied im Jahr 2015 und hatte etliche Platzierungen in den internationalen Charts.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt ab, weil der Empfänger des Schreibens angeblich illegales Filesharing an dem urheberrechtlich geschützten Titel begangen hat. Betroffen ist in der Regel der Anschlussinhaber, über dessen Internetzugang die Datei in einer Tauschbörse angeboten wurde.

Abmahnung für das Musikstück „Eva Simmons – Policeman“

Diese illegale Bereitstellung von dem Musikstück „Eva Simmons – Policeman“ wird durch die Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH abgemahnt. Falls Sie von einer solchen Abmahnung in Ihrer Post überrascht wurden, bewahren Sie Ruhe. Sie sollten jetzt zielstrebig und konsequent auf das Abmahnschreiben reagieren, wenn Sie diese oder weitere Forderungen erfolgreich abwehren möchten.

Wie kann ein Abgemahnter reagieren?

Vermeiden Sie eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Daniel Sebastian. Es kann zu unbedachten Äußerungen kommen, welche später gegen Sie verwendet werden könnten.

Geraten Sie weder in Panik, noch handeln Sie überhastet. Genauso wichtig ist es, die gesetzten Fristen nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Denn wenn Sie die Fristen ignorieren, drohen weitere Kosten. Ignorieren Sie das Schreiben des Rechtsanwalts ganz, können unangenehme Folgen auf Sie zukommen.

Nehmen Sie keine voreiligen Zahlungen vor. Auch kein Teilbetrag. Dies kann als ein Schuldeingeständnis gewertet werden. Im Zuge einer Beratung mit einem Rechtsanwalt können die Ansprüche, die sich aus der Abmahnung ergeben sollten, überprüft werden.

Unterlassungserklärung

Unterlassungserklärungen, welche einer Abmahnung beigefügt sind, sind häufig unnötig weit gefasst. Damit sichern Sie dem Rechteinhaber meist eine Vertragsstrafe zu, falls es zu einer Wiederholung kommt. Aktuell ist eine solche Geldstrafe oft nicht genauer beziffert. In der Vergangenheit standen vierstellige Summen bei den Abmahn-Kanzleien zur Debatte.

Unterschreiben Sie weder die womöglich beiliegende Unterlassungserklärung ungeprüft, noch verfassen Sie als Laie selbst eine. Nutzen Sie keine im Internet kursierenden Unterlassungserklärungen. Es handelt sich um ein in der Regel 30 Jahre lange Verpflichtung. Unter Umständen ist es auch gar nicht notwendig eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Für Betroffene von Filesharing-Abmahnungen haben sich die rechtlichen Rahmenbedienungen in den letzten Jahren merklich geändert. Somit können Tipps, die im Internet kursieren teilweise als veraltet oder schlicht falsch sein. Im Zuge einer kostenlosen Erstberatung zeige ich Ihnen gerne auf, welche Möglichkeiten Sie bei einer Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin haben.

Kostenlose Erstberatung zu Urheberrechtsverletzungen

Zu meinen Schwerpunkten gehört unter anderem das Internetrecht und Urheberrecht. Gerne können Sie mich für eine kostenlose Erstberatung bei einer Filesharing-Abmahnung anrufen, das Kontaktformular nutzen oder eine Email senden. Gerne auch mit Ihrer erhaltenen Abmahnung im Anhang.

Haben Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian erhalten? Ich biete Ihnen die Möglichkeit einer kostenfreien Erstberatung. In diesem Gespräch zeige ich Ihnen unverbindlich Ihre Möglichkeiten auf. Senden Sie mir Ihre Unterlagen via E-Mail oder auf dem Postweg zu. Schnelle Soforthilfe, bundesweit.

Faire Pauschalpreise ab 180 EUR

Telefon 0201 176 792-00 oder info@rat-law.de

Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.

Und beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.

Schreibe einen Kommentar