Aktuell liegt mir eine Forderung aus einer Urheberrechtsverletzung von der Debcon GmbH aus Bottrop vor. Es werden noch bestehende Forderungen aus einer nicht bezahlten Filesharing-Abmahnung von RA Munderloh aus Oldenburg für die RGF Filmvertrieb UG geltend gemacht. Gefordert werden über 1.800 EUR. Haben Sie auch so ein Inkassoschreiben erhalten?
Debcon: Inkassoforderung für Filesharing Abmahnung
Das Inkassobüro Debcon GmbH fordert in ihrem Schreiben die Zahlung von insgesamt 1.873,55 EUR. Als Forderungsgrund ist eine Forderung aus einer Urheberrechtsverletzung aus dem Jahr 2013 angegeben. Der Empfänger soll bereits auch im Jahr 2013 ein Abmahnschreiben von der Rechtsanwaltskanzlei Munderloh erhalten haben.
Die damalige Filesharing-Abmahnung wurde im Auftrag der RGF Filmvertrieb UG angefertigt. Laut dieser Abmahnung wurde ein Erotiktitel öffentlich und ohne Erlaubnis im Internet verbreitet und zum Download angeboten.
Wie es laut des vorliegenden Schreibens der Debcon beschrieben wird, wurden die Forderungen aus der Urheberrechtsverletzung aus 2013 noch nicht bezahlt. Aus diesem Grund fordert nun Debcon nicht nur die ursprünglichen Abmahnkosten, sondern auch die seit 2013 entstandenen Zinsen in Höhe von 220,25 EUR.
Sollte der Betrag nicht bezahlt werden oder die angegebene Frist ablaufen, droht Debcon mit einem gerichtlichen Mahnbescheid. Dem Inkassoschreiben ist eine separate Zahlungsvereinbarung beigelegt, die nicht nur ein Eingeständnis darstellt, sondern auch zu einer Rückzahlung auf Ratenbasis verpflichtet. So sollen zum 10. eines Monats jeweils 100,00 EUR gezahlt werden.
Forderung von Debcon – Wie sollten Empfänger reagieren?
Bei den mir bekannten Inkasso-Schreiben der Debcon geht es in der Regel um Forderungen von Abmahnkanzleien aufgrund von Filesharing. Das Unternehmen treibt dann im Auftrag der ursprünglichen Rechteinhaber die Zahlung noch offene Forderungen bei. Auch wenn die ursprüngliche Abmahnung unter Umständen bereits einige Jahre zurück liegt, sollten Inkassoforderungen von Debcon ernst genommen werden.
Es muss keine rechtliche Überprüfung der Forderungen durch die Debcon GmbH durchgeführt werden. Stattdessen sollte durch einen Anwalt geprüft werden, ob die genannten Forderungen möglicherweise bereits verjährt sind und ob sie somit überhaupt berechtigt sind. Dies stellt jedoch nur ein Beispiel dar, da jedes Inkassoschreiben einzeln betrachtet werden muss. Solche Details können von einem Rechtsanwalt geprüft werden, um den angedrohten Folgen wie Mahnbescheiden und negativen Schufa-Einträgen zu entgehen.
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