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Laut der Debcon GmbH soll meine Mandantin eine Abmahnung durch die FDUDM2 GmbH (vormals DigiProtect) aus Frankfurt am 05.03.2011 erhalten haben. Die Urheberrechtsverletzung, d.h. die öffentliche Bereitstellung von Dateien sollte am 16.09.2010 stattgefunden haben. Meine Mandantin kann sich weder an eine solche Zugänglichmachung erinnern noch hat sie nach ihren Aussagen eine derartige Abmahnung erhalten.

Hilfe bei Debcon GmbH – Wie sollte reagiert werden?

Zahlungsaufforderungen der Debcon sollten keinesfalls ignoriert werden, auch wenn die Forderung sich beispielsweise auf Zugänglichmachung bezieht, an die man sich nicht erinnern kann. Die Debcon GmbH beruft sich in ihrer Zahlungsaufforderung auf eine Verjährungsfrist – bei einem Lizenzschaden – von 10 Jahren. So hat das Amtsgericht Itzehoe am 22.10.2014 mit AZ 92 C 64 / 14 entschieden.

Dies ist eine eher seltene Entscheidung. Im Gegensatz dazu hat eine Vielzahl von Gerichten entschieden, dass für Schadensersatzansprüche aus Filesharing-Abmahnungen die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren maßgeblich ist, siehe § 195 BGB.
LG Köln, 09.07.2012, Az. 33 O 795/11; LG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2011, Az. 12 O 68/10; LG Köln, 13.12.2010, Az. 28 O 515/10). AG Bielefeld 06.03.2014 (Az. 42 C 368/13)

Da aber noch keine BGH Entscheidung zur Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche aus Filesharing Abmahnungen vorliegt, bleiben die betroffenen Abgemahnten weiterhin unsicher.

Debcon für die FDUDM2 GmbH

Die DigiProtect (heutige FDUDM2 GmbH) wurde unter anderem von dem Musiker Moses Pelham gegründet und ließ zahlreiche Abmahnungen, meist wegen angeblicher Musik-Uploads auf Filesharing-Tauschbörsen, versenden. Dabei wurde DigiProtect zunächst von Rechtsanwalt Udo Kornmeier, später aber auch von anderen Kanzleien wie Urmann & Coll. bzw. U+C vertreten.

Viele Forderungen hat das Inkassobüro Debcon aus Bottrop hat offenbar aufgekauft. Dabei könnte es sich um ehemalige, angebliche Ansprüche von DigiProtect handeln.

Kostenlose Erstberatung bei Zahlungsaufforderungen der Debcon GmbH

Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von der Debcon GmbH erhalten? Ich biete Ihnen die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung. Möglicherweise kann die Forderung abgewehrt werden.

Unter Umständen kann auch ein für Schuldner günstiger Vergleich mit Debcon abgeschlossen werden – abhängig davon, ob der formulierte Vorwurf der Richtigkeit entspricht. Schnelle Soforthilfe, bundesweit.

Telefon 0201 176 792-00 oder info@rat-law.de

Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.

Und beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.

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