Debcon beantragt Mahnbescheide für Abmahnungen der Nimrod Rechtsanwälte

Aktuell liegt mir ein Mahnbescheid des Inkassounternehmens Debcon Debitorenmanagement und Consulting GmbH aus Bottrop vor gegen einen meiner Mandanten vor. Hauptforderung, so heißt es, sei die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke aus dem Repertoire des Antragstellers, in diesem Fall Astragon Entertainment GmbH, gemäß eines Schreibens vom 30.09.2013. Eine Gesamtsumme in Höhe 1.961,84 EUR wird gefordert.

Vorgeschichte zu dem Mahnbescheid der Debcon GmbH

Mein Mandant erhielt 2013 eine Abmahnung von der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte, in der die Behauptung aufgestellt wurde, dass mein Mandant verantwortlich dafür wäre, über seinen Internetanschluss eine Spielversion des „Landwirtschaftsimulator 2013“ via eines sogenannten P2P (Peer-to-peer) Netzwerks zum Download angeboten zu haben. Die Nimrod Rechtsanwälte forderten von meinem Mandanten einen Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 EUR.

Mein Mandant reagierte auf die Abmahnung mit der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet. Am 03.11.2016 nach fast drei Jahren meldete sich das Inkassounternehmen Debcon Debitorenmanagement und Consulting GmbH aus Bottrop und zeigte an, dass sie jetzt im Namen und durch eine Vollmacht der Astragon Entertainment GmbH beauftragt worden sei, eine Gesamtforderungen in Höhe von 1.886,50 EUR geltend zu machen. Mein Mandant verweigerte die Zahlung und erhielt daraufhin einen Mahnbescheid. Dieser wurde durch meine Kanzlei widerrufen.

Achtung: Mahnbescheid kann zum Vollstreckungsbescheid führen

Empfänger sollten unbedingt auf einen gerichtlichen Mahnbescheid reagieren, da der nächste Schritt ein Vollstreckungsbescheid sein könnte. Dies würde eine Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher bedeuten. Eine Reaktion wäre ein Widerruf, der innerhalb einer gesetzten Frist erfolgen muss. Dies ist aber auch ratsam, da höhere Kosten kosten, sofern nicht widerrufen wird. Debcon GmbH scheute in der Vergangenheit nicht davor, bei Nichtzahlung einen Vollstreckungsbescheid zuzustellen.

Kostenlose Erstberatung

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Abgemahnte sollten nicht den Kopf in den Sand zu stecken oder gar blindlings zahlen. Wer als Täter und Störer nicht in Frage kommt, hat gute Aussichten vor Gericht. Es gibt zahlreiche erfolgreiche Verteidigungsstrategien, die Sie nutzen können. Sollten Sie sich für mein Angebot entscheiden, erläutere ich Ihnen unverbindlich Ihre Möglichkeiten zur Verteidigung und zu berücksichtigende Risiken. Unkompliziert, schnell, bundesweit.

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