Eine Abmahnung aus dem Jahr 2013 der Kanzlei Denecke von Harthausen Pries & Partner aus Berlin vor. Grund der Abmahnung ist die Verletzung von Nutzungsrechten an Fotos der Firma W.E.N.N. Ltd. aus London.
Vorwurf in der der Abmahnung der Kanzlei Denecke von Harthausen Pries & Partner
Die Abgemahnte soll zwei Fotos der Firma W.E.N.N. Ltd. aus London auf ihrer Homepage eingebunden haben, wo die ausschließlichen Nutzungsrechte bei der Firma W.E.N.N. Ltd. aus London liegen sollen.
Da die Firma W.E.N.N. Ltd. alleine bestimmen kann, wenn sie Nutzungsrechte einräumt, insbesondere diese öffentlich und zugänglich oder zu vervielfältigen machen darf, stellt die unerlaubte Nutzung eine Urheberrechtsverletzung dar. Denn laut des Abmahnschreibens soll der Abgemahnten ein derartiges Nutzungsrecht durch die Firma nicht eingeräumt worden sein. Aus diesem Grunde steht der Firma W.E.N.N. Ltd., welche durch die Kanzlei Denecke von Harthausen Pries & Partner vertreten wird, ein Beseitigung und Unterlassungsanspruch zu.
Aufforderung in der Abmahnschreiben der Kanzlei Denecke von Harthausen Pries & Partner
Die Abgemahnte wurde aufgefordert, das Foto sofort von der Homepage zu entfernen. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass auch die dazugehörige URL, unter der das Foto aufrufbar ist, zu löschcen ist. Zudem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, um eine Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Wer eine derartige Unterlassungserklärung (auch in modifizierter Form) abgibt, muss damit rechnen, das weiterhin durch den Urheber eine Prüfung stattfinden kann, ob der Unterlassungsvertrag eingehalten wird. Es werden hierzu Lizenzgebühren auf die Berechnung MFM Tabelle (Honorarempfehlung der Mittelstand Foto-Marketing) herangezogen.
Forderungshöhe aus der Abmahnung Denecke von Harthausen Pries & Partner
Die Forderungshöhe liegt hier in diesem Fall bei 2.314,55 EUR. Die Forderungshöhe setzt sich aus Lizenzgebühren, Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren zusammen.
Handlungsempfehlung für Abgemahnte aufgrund von unerlaubten Fotonutzungen
Ignorieren einer solchen Abmahnung wird nicht empfohlen, denn der Abgemahnte muss (wie in dem vorliegenden Fall) damit rechnen, dass gerichtliche Schritte eingeleitet werden. In diesem Fall wurde ein gerichtlicher Mahnbescheid von der Kanzlei Denecke von Harthausen Pries & Partner im Auftrag der Firma W.E.N.N. Ltd. beantragt. Bei einem Klageverfahren muss der Abgemahnte mit weiteren hohen Kosten rechnen, besonders wenn der Vorwurf zutrifft.
Abgemahnte sollten grundsätzlich einen Rechtsrat einholen, um ihre Rechte zu erfahren. Gerne steh ich ihnen für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung. Es empfiehlt sich, die beigefügte Unterlassungserklärung in der Abmahnung der Kanzlei Denecke von Harthausen Pries & Partner nicht ungeprüft unterzeichnen. Auch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sollte durch einen Anwalt vorher geprüft werden.
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