Waldorf Frommer aus München ist bekannt für Abmahnungen im Bereich des Filesharings. Die Rechtsanwälte vertreten namhafte Rechteinhaber wie unter anderem die Warner Bros. Entertainment GmbH, um Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen geltend zu machen. Es geht um das rechtswidrige Verbreiten des Filmwerks „Batman v Superman – Dawn Of Justice“.
Waldorf Frommer Abmahnung: Comicverfilmungen weiterhin beliebt auf Filesharing-Börsen
Haben Sie von Waldorf Frommer eine Abmahnung erhalten, weil Ihnen eine Urheberrechtsverletzung bezüglich des Filmwerks „Batman v Superman – Dawn Of Justice“ vorgeworfen wird? Ruhe bewahren! Hier erfahren Sie, wie so in so einem Fall reagieren können.
Waldorf Frommer ist eine Rechtsanwaltskanzlei aus München und ist bekannt für Abmahnungen für das unerlaubte Verbreiten von rechtlich geschützten Werken wie Filme und Musikalben. Im Auftrag von Warner Bros. Entertainment GmbH werden derzeit jene Anschlussinhaber abgemahnt, über deren Internetzugang der US-amerikanische Blockbuster „Batman v Superman – Dawn Of Justice“ im Internet verbreitet wurde. Meist werden solche Vorgänge von einer durch Waldorf Frommer beauftragte Firma dokumentiert und festgehalten. Unter anderem anhand der IP-Adresse ist es somit möglich, den Anschlussinhaber ausfindig zu machen, der für die Urheberrechtsverletzung zahlen soll.
Batman v Superman: Was verlangt Waldorf Frommer in der Abmahnung?
Von dem Empfänger der Abmahnung wird in der Regel die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert. Dieser Betrag soll dazu dienen, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Dazu wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die der Abmahnung bereits vorformuliert beiliegen kann. Abschließend soll die geteilte Datei von dem PC entfernt werden.
Die Fristen bei so einer Abmahnung durch Waldorf Frommer sind üblich eng gesetzt. Es empfiehlt sich nicht, ein Abmahnschreiben zu ignorieren. Sollte gar überhaupt nicht reagiert werden, können erhebliche Kosten auf den Abgemahnten zukommen.
Abgemahnt wegen Filesharing – was ist zu tun?
Bei einer Filesharing-Abmahnung sind folgende Hinweise ratsam:
- Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei aufgebaut
- Zahlen Sie nicht ungeprüft die geforderte Summe
- Schicken Sie auch nicht ungeprüft die verlangte Unterlassungserklärung ab
- Suchen Sie sich stattdessen einen Anwalt, der sich mit Abmahnungen wegen Filesharing und mit Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer auskennt
Wer eine Abmahnung erhält könnte sich fragen, ob die Einschaltung eines Rechtsanwalts sich lohnt oder ob es die Sache am Ende nur verteuert. Dies muss nicht sein. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.
Kostenlose Erstberatung bei einer Filesharing-Abmahnung zu „Batman v Superman – Dawn Of Justice“
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