Die rechtswidrige Bereitstellung von der TV-Serie Empire wird durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Betroffen sind Anschlussinhaber, über deren Internetzugang einzelne Episoden via Filesharing geteilt wurden. Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?
Empire Season 2 Abmahnung – Episode „Past Is Prologue“ wurde angeblich geteilt
Empfängern einer Abmahnung durch Waldorf Frommer wird vorgeworfen, die Episode „Past Is Prologue“ der TV-Serie Empire (Season 2) über eine Online-Tauschbörse oder einem P2P (Peer-to-Peer) Netzwerk Dritten zur Verfügung gestellt zu haben. Rechteinhaberin ist die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, welche die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragte, Urheberrechtsverletzungen an ihren rechtlich geschützten Werken abzumahnen.
Folgende Folgen sollen rechtswidrig im Internet getauscht werden und werden demzufolge abgemahnt:
„Past Is Prologue“
„Rise by Sin“
„The Lyon Who Cried Wolf“
Eine Abmahnung durch Waldorf Frommer ist häufig im Baukasten-Stil verfasst. So wird in einem Abmahnschreiben in der Regel Folgendes gefordert:
• sofortige Löschung der rechtswidrig angebotenen Datei
• Abgabe und Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (ist dem Schreiben vorformuliert beigelegt)
• Zahlung von Abmahngebühren, die sich aus Schadens- sowie Aufwendungsersatz zusammengesetzt
Auch dieses Abmahnschreiben im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ist mit bisher bekannten Abmahnungen vom Aufbau her vergleichbar.
Was Abgemahnte wissen sollten
Empfänger einer solchen Abmahnung für die Serie Empire (Episode „Past Is Proloque“) sollten unbedingt die von Waldorf Frommer gesetzten Fristen beachten. Diese sind in der Regel eng gesetzt; die Fristen für die Abgabe der Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der Abmahngebühren müssen nicht identisch gesetzt sein.
Es ist unter Umständen auch nicht ratsam, sich an die abmahnende Kanzlei zu wenden. Eine vorschnell getätigte Aussage kann möglicherweise ihre Optionen in dieser Angelegenheit einschränken. Sehen Sie von der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung ab, da diese ansonsten als Schuldanerkenntnis gewertet wird. Um ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden sollten Betroffene die Abmahnung wegen Filesharing in jedem Fall ernst nehmen. Deshalb sollten Sie sich im Fall einer Abmahnung an einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden und sich beraten lassen. Mit seiner Hilfe werden die Risiken einer Filesharing-Abmahnung erläutert und Verteidigungsmöglichkeiten verdeutlicht.
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