Das Wettbewerbsrecht im deutschen Recht definiert sich zum einen aus dem Lauterkeitsrecht und dem Kartellrecht. Das Lauterkeitsrecht – Recht des unlauteren Wettbewerbs – schafft eine faire Grundlage für im Wettbewerb stehende Unternehmen dank dementsprechender gesetzlicher Regelungen. Hier ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zu nennen, welches den Schutz der Mitbewerber, Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer gewährt. Als Ziel werden freie und faire Marktbedingungen angestrebt, darüber hinaus die Bewahrung vor unlauteren Handlungen und Geschäftsgebahren – als Beispiel sei hier irreführende Werbung genannt. Zuletzt wurde das UWG am 10. Dezember 2015 abgeändert, da es an die EU-Richtlinie angepasst wurde.
Das Kartellrecht unterbindet Preisabsprachen, heimliche Gebietsaufteilungen und die Bildung von Monopolen. Solche Wettbewerbsbeschränkungen dienen der volkswirtschaftlichen Stabilität und beruhen auf dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), welches auch als Kartellgesetz bekannt ist.
Beispiele für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht
Es ist keine Seltenheit, dass Unternehmer eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht erhalten. Für diesen Umstand können zahlreiche Gründe in Frage kommen; zum Beispiel fehlerhafte Angaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder eine irreführende Alleinstellungsbehauptung zu verbreiten – nach dem Motto „Die günstigste und leckerste Eisdiele der Stadt“. So eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoß kann natürlich nur von Mitbewerbern erfolgen, die in Konkurrenz zu dem abgemahnten Unternehmen stehen. Ein Verbraucher, der – um bei dem Beispiel zu bleiben – unzufrieden mit dem Angebot der Eisdiele ist, könnte dies nicht.
Besonders Betreiber von Online-Shops und Nutzer von Verkaufsplattformen wie eBay werden in letzter Zeit immer häufiger abgemahnt. Ein Grund dafür sind die oft unklaren Angaben in den Angeboten und die Nichtbeachtung von aktuellen deutschen oder gar europäischen Vorschriften. Deshalb ist es für Unternehmer empfehlenswert, den eigenen Internetauftritt oder eine erhaltene Abmahnung genau prüfen zu lassen.
Wettbewerbsrecht – Was ich für Sie und Ihr Unternehmen leiste:
- Rechtliches Vorgehen bei Wettbewerbsverstößen
- Ansprüche aus Verletzungen des Wettbewerbsrecht durchsetzen
- Überprüfung Ihres Unternehmens, mit dem Schwerpunkt Internet und Marketing
- Rechtliche Prüfung des Sachverhaltes und des Marktverhaltens der Mitbewerber
- Abwehr von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klageverfahren
Fühlen Sie sich durch das Verhalten eines Mitbewerbers in Ihren Rechten verletzt oder haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten? Ich verfolge für Sie Rechtsverstöße gegen das Wettbewerbsrecht und setze Ihre Ansprüche bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen von Mitbewerbern gerichtlich durch.
Wie reagieren bei Abmahnungen?
Eine Abmahnung aufgrund von Wettbewerbsrechtverstössen, sind wegen hoher Streitwerte recht kostenintensiv. Wenn der Vorwurf des Wettbewerbsverstosses tatsächlich zutrifft, gilt es Weiterungen, wie zum Beispiel ein Verfahren zu Erlass einer einstweiligen Verfügung, welches mit zusätzlichen erheblichen Kosten verbunden sein kann, zu vermeiden.
Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung.
Kostenlose Erstberatung
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei Fragen zum Wettbewerbsrecht?
Telefon 0201 176 792-00 oder info@rat-law.de
Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.
Und beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.