Abmahnung im Urheberrecht

Die Handlung des Users hat meist zur Folge, dass der Verletzer eine sogenannte Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhält. Seit Bestehen des Internets finden Urheberrechtsverletzungen statt. Es ist einfach, Kopien  lizenzierter Bilder, Filme oder Musikwerke für den Eigengebrauch herunterzuladen oder gar illegal im Netz zu tauschen. Das Urheberecht schützt den Rechteinhaber, damit Dritte nicht unerlaubt seine urheberrechtlich geschützten Leistungen und Werke nutzen. Ein Betroffener muss den Diebstahl seines Eigentums nicht hinnehmen.  Die Betroffenen haben daher die Möglichkeit, mittels Software die eigenen Werke, Texte, Grafiken/Fotos, Filme, Musik oder Spiele in den Filesharing-Netzwerken aufzuspüren. Der Verletzer von Urheberrechten kann durch den Verletzten zivilrechtlich und strafrechtlich herangezogen werden.

Urheberrechtsverletzung

Internettauschbörsen

Auf Filesharing-Netwerken oder Internettauschbörsen  ist fast alles erhältlich. Ob Blockbuster, Serien, Spiele oder Musiktitel. Dank der kostenfreien Installation von Filesharingsoftware – wie BitTorrent, eDonky, eMule – können die Werke mit einem Klick heruntergeladen werden. Die Tauschbörsen funktionieren in der Regel so, dass beim Download einer Datei diese wieder direkt zum Upload bereitgestellt wird. Damit wird die Datei weiteren Usern der Tauschbörse verfügbar gemacht. Diesen Vorgang nennt man Filesharing. Das Prinzip ist vielen Usern, insbesondere Jugendlichen, nicht bewusst. Doch eine derartige Handlung ist illegal und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Konsequenz kann verheerend sein, denn die auf den Tauschbörsen zu habenden Dateien sind meistens urheberrechtlich geschützt. Und dadurch nimmt der User billigend eine Urheberechtsverletzung in Kauf. Die rechtliche Konsequenz ist eine Abmahnung.

Bilder

Im Internet ist fast jedes Bild erhältlich. Schnell ist dieses kopiert und auf seine eigene Homepage oder Produkten wie Flyern eingebunden. Doch nicht alle Bilder sind lizenzfrei und damit beginnt das Problem. Wenn ein lizensiertes Bild oder eine  Fotografie jeglicher Art ohne Zustimmung des Lizenznehmers verwendet wird, begeht der User eine Urheberrechtsverletzung. Die Handlung hat meist zur Folge, dass der Verletzer eine sogenannte Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhält.

Verkaufsplattformen

eBay und Amazon:

Seitdem es Verkaufsplattformen wie eBay, Amazon & Co. Gibt, nutzen es viele User, um ihre Produkte auf diesen Plattformen zu veräußern. Schnell werden ihre Produkte mit Produktfotos oder Bildern beworben, die aus dem Internet kopiert sind. Auch werden Rückgriffe auf geographische Karten genommen. Doch auch die Karten sind lizensiert oder die Hersteller der Produkte haben die Bilder selber aufgenommen. So eine Handlung kann teuer werden, denn die Eigentümer müssen den Diebstahl an ihrem schöpferischen Eigentum nicht hinnehmen und reagieren durch Einsatz eines Anwalts, in dem der Verletzer abgemahnt wird. Der Verletzer (Abgemahnte) hat dann die Kosten, Schadensersatz sowie die Rechtsverfolgungskosten, zu tragen.

Die Rechte des Urhebers:

Das Urheberrecht ist das Recht des Werkschöpfers, Urheber genannt, an seinem individuellen geistigen Werk oder an einem Geschmacksmuster. § 11 UrhG.

Der Urheber besitzt das alleinige umfassende Recht an seinem geschaffenen Werk. Der Urheber bestimmt, wer sein Werk vervielfältigen und verbreiten darf. Dazu bestimmt der Urheber ebenfalls, wer sein Werk im Internet zugänglich oder in anderer Form öffentlich wiedergeben, das Werk bearbeiten übersetzen oder verfilmen darf.

Kostenlose Erstberatung bei Abmahnungen:

Bei Abmahnungen im Rahmen von Urheberrechtsverletzungen oder Verletzungen im Wettbewerbsrecht können Sie gerne meine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Ich stehe Ihnen unter der Rufnummer 0201 176792-00 mit rechtlichem Rat zur Verfügung.

Um eine kostenlose Erstberatung durchführen zu können, senden Sie bitte ihre Abmahnschreiben mit Angabe Ihrer Rufnummer an die folgende E-Mail :

info@rat-law.de

Faire Pauschalpreise ab 180 EUR

Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.

Und beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.

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