Die Abgemahnte soll zwei Fotos der Firma W.E.N.N. Ltd aus London auf ihrer Homepage eingebunden haben, wo die ausschließlichen Nutzungsrechte bei der Firma W.E.N.N. Ltd aus London liegen sollen. Da die Firma W.E.N.N. Ltd alleine bestimmen kann, wenn sie Nutzungsrechte einräumt, insbesondere diese öffentlich und zugänglich oder zu vervielfältigen machen darf, stellt die unerlaubte Nutzung eine Urheberrechtsverletzung dar.