Auch im Jahr 2021 verschickte die CSR-Kanzlei Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen. Im Auftrag der PMG Entertainment Ltd. wurde einem Mandanten vorgeworfen, über seinen Internetzugang öffentlich einen rechtlich geschützten pornografischen Film zum Download bereitgestellt zu haben. Wie sollte sich die betroffene Person in diesem Fall verhalten?
Wie man auf eine sogenannten „Porno-Abmahnung“ reagieren sollte
Das Erhalten einer Warnung kann manchmal einen Schock verursachen. Wenn es um das Thema Pornofilme geht, kann diese Erfahrung noch negativer ausfallen. In der aktuellen Abmahnung der Kanzlei CSR-Rechtsanwaltskanzlei in Karlsruhe warf der Abonnent dem Abonnenten vor, einen Titel öffentlich zum Download bereitgestellt zu haben. Der Film „Private Driver“ soll über Bittorrent über den Internetzugang des Gewarnten unerlaubt verbreitet worden sein. Laut Abmahnung liegen diese Rechte bei PMG Entertainment Ltd. Mit Hauptsitz in Dublin.
CSR Rechtsanwaltskanzlei: Wie kam es zur Abmahnung?
Laut Abmahnung der CSR-Kanzlei kann der abgemahnte Abonnent als Urheber der Urheberrechtsverletzung angesehen werden. Er ist daher für die Unterlassung, Entschädigung und Rückzahlung des Rechtsverfahrens verantwortlich. Aus diesem Grund verlangt die CSR-Kanzlei die Vorlage einer Suspendierungs- und Kündigungserklärung, die vorab beigefügt wurde. Mit dieser Einstellungs- und Einstellungserklärung ist der Abgemahnte bei Zuwiderhandlung zur Zahlung einer hohen Vertragsstrafe verpflichtet. Dies geschieht, wenn der erwähnte Film ganz oder teilweise über Internet-Austauschseiten (BitTorrent, P2P) wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Christoph Schmietenknop, Rechtsanwalt bei der CSR-Kanzlei, schlug vor, dass der Abgemahnte den Vergleichsbetrag zahlen sollte, um die potenziell unangenehme Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.
Bevor es noch teurer wird: Reagieren Sie jetzt
In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch CSR-Rechtsanwaltskanzlei ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.
• prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
• zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
• unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung
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