Abmahnung | Waldorf Frommer | Im Herzen der See

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München verschickt aktuell Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht an Anschlussinhaber, die den Film Im Herzen der See im Internet geteilt haben sollen. Kein Grund, direkt über Bord zu gehen. Hier erfahren Sie, was Sie bei einer Abmahnung Waldorf Frommer tun müssen.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Im Herzen der See ab

Derzeit mahnt die Kanzlei aus München den US-amerikanischen Film Im Herzen der See (OT: Heart of the sea) aus dem Jahr 2015 ab. Insbesondere Freunde der Weltliteratur hatten an dieser Verfilmung ihre Freude, denn es werden die Ereignisse geschildert, die Herman Melville zu seinem Roman „Moby Dick“ inspirierten. Waldorf Frommer beauftragt Dritte mit der Überwachung von Online-Tauschbörsen und Filesharing-Plattformen, um etwaige Rechtsverstöße gegen das Urheberrecht zu dokumentieren. Sollte demzufolge eine urheberrechtlich geschützte Filmdatei wie das Filmwerk Im Herzen der See für andere Internetnutzer bereit gestellt werden, ist dies illegal. In so einem Fall erhält der Anschlussinhaber eine Abmahnung.

Was fordern Waldorf Frommer Rechtsanwälte?

Waldorf Frommer fordert im Auftrag des Rechteinhabers und Mandaten Warner Bros. Entertainment GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird die Erstattung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz gefordert. Da Waldorf Frommer nicht unbedingt den gerichtlichen Weg anstrebt, wird die Zahlung eines Vergleichs in Höhe von 815 EUR unterbreitet. Abschließend soll die betreffende Datei von allen Datenträgern gelöscht werden.

Generell gilt: Unterschreiben Sie nichts übereilt. Schicken Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zurück. Es liegt im Bereich des Möglichen, dass Sie für den Vorwurf nicht verantwortlich sind. Ob diese Möglichkeit gegeben ist, bedarf einer genauen Prüfung.

Abmahnung für Im Herzen der See erhalten – was tun?

Auch wenn der Schreck bei einer Abmahnung im ersten Moment tief sitzt: Bewahren Sie Ruhe und tauchen Sie nicht ab. In Hinsicht auf die knapp gesetzten Fristen, sollten Sie sie zügig und entschlossen reagieren. Als erster Schritt empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu einem kompetenten Anwalt, der sich mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen auskennt.

In einer kostenlosen Erstberatung nehme ich mir die Zeit, Ihnen Ihre Optionen bei einer urheberrechtlichen Abmahnung  verständlich und unkompliziert nahe zu bringen. Nach der Ersteinschätzung können Sie sich entscheiden, ob Sie mich beauftragen wollen. Nehmen Sie dazu Kontakt auf, indem Sie mich telefonisch oder via E-Mail um einen Termin bitten:

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Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.

Und beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.

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