Abmahnung | Daniel Sebastian | Clubfete 2015.02

Einige Namen sind im Bereich der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen häufig anzutreffen. Dazu zählt mit Sicherheit auch Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Er vertritt unter anderem die Firma DigiRights Administration GmbH, welche auch die alleinigen Vertriebsrechte über den  Musiksampler Clubfete 2015.02. inne hat. Sollten einzelne Musiktitel davon im Internet geteilt werden, droht eine Abmahnung.

Abgemahnt durch Daniel Sebastian – wie kam es dazu?

Der Sampler Clubfete 2015.02 vereint unter anderem folgende Musiktitel:

  • Lost Frequencies – Are You With Me
  • Kygo – Firestone
  • Scooter – How Much Is The Fish
  • Bakermat – Teach Me

Die Rechte an diesen Titeln liegen bei der DigiRights Administration GmbH, die von Rechtsanwalt Daniel Sebastian vertreten wird. Freunde des Musik-Genres und jene, die nur einen Song des Samplers für sich gebrauchen wollen, könnten auf die folgenschwere Idee kommen, die Titel auf sogenannten Filesharing-Plattformen oder Internet-Tauschbörsen herunterzuladen. Dieser Download in P2P Netzwerken (wie bei Programmen wie eMule und eDonkey) lädt allerdings nicht nur die Datei herunter, sondern teilt sie auch gleichzeitig mit anderen Nutzern dieser Plattformen. Dieser Vorgang ist als Filesharing bekannt und könnte eine Abmahnung nach sich ziehen. Ausschlaggebend dafür ist die Verletzung des Urheberrechts, da die DigiRights Administration GmbH durch das illegale Verbreiten der Musiktitel finanzielle Einbußen  erleiden könnte.

Was Abgemahnte wissen sollten

Insbesondere bei Musiktiteln ist die Gefahr der Folgeabmahnung gegeben, da einzeln rechtlich geschützte Werke sich auch auf anderen Tonträgern befinden können. Sollten nun auch andere Rechteinhaber ihren Anspruch bezüglich eines Songs geltend machen, wird es für den Abgemahnten um so kostspieliger.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert im Auftrag seiner Mandantin die Abgabe einer unterzeichneten Unterlassungserklärung. Darüber hinaus noch die Zahlung der entstandenen Abmahnkosten sowie Schadensersatz.

Abgemahnt wird der Anschlussinhaber des Internetzugangs, über den die Urheberrechte laut Auffassung der abmahnenden Kanzlei verletzt wurden. Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie nicht aus dem Häuschen geraten. Stattdessen empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu einem kompetenten Anwalt, der Ihr Abmahnschreiben von Daniel Sebastian juristisch prüft. Vorab ist zu erwähnen, dass Sie von der Kontaktaufnahme zur abmahnenden Kanzlei Abstand nehmen sollten. Auch die Unterzeichnung und Rücksendung einer Unterlassungserklärung ist nicht empfehlenswert. Besser ist es, den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung juristisch prüfen zu lassen. Dafür biete ich Ihnen meine Sofort-Hilfe bei Abmahnungen an.

Kostenlose Erstberatung bei Ihrer Abmahnung den Sampler Clubfete 2015.02

Schicken Sie mir Ihre Abmahnung von Daniel Sebastian via E-Mail oder per Post zu. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung erläutere ich Ihnen Ihre Optionen und beantworte Ihre Fragen. Schnell und direkt, bundesweit.

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