Die Beliebtheit der US-amerikanischen TV-Serien kann man nicht nur an der Masse der Neuerscheinungen sehen, sondern auch an der steigenden Zahl der Abmahnungen. So auch mittlerweile die Serie „Lucifer“, bei der die einzelne Folge mit dem Titel „Et Tu, Doctor?“ durch Waldorf Frommer abgemahnt wird. Haben Sie auch ein Abmahnschreiben wegen Filesharing erhalten?
TV-Folge „Lucifer – Et Tu, Doctor“ wird abgemahnt
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH jene Anschlussinhaber ab, über deren Internetzugang eine TV-Folge der Serie Lucifer geteilt worden sein soll. Es soll sich hierbei um die Episode „Et Tu, Doctor“ handeln, die Mitte März auf dem amerikanischen Sender Fox ausgestrahlt wurde.
So eine angebliche Urheberrechtsverletzung kann kostspielig werden. So fordert die Kanzlei aus München die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die der Abmahnung bereits vorformuliert beigelegt ist. Des Weiteren machen Waldorf Frommer die Ansprüche für Aufwendungs- und Schadensersatz geltend. So werden mehrere Hundert Euro als Pauschalbetrag gefordert, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.
Abgemahnte sollten die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zurücksenden und auch nicht den geforderten Betrag zahlen.
Wieso werden Anschlussinhaber abgemahnt?
Der erste Schreck bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung kann durchaus groß sein. Selbst das Teilen einer einzelnen Episode einer TV-Serie wird zum teuren Vergnügen. Zusätzlich ist die Gefahr gegeben, dass, sofern der Vorwurf der abmahnenden Kanzlei korrekt ist, weitere Folgen der Serie auf die gleiche Art und Weise herunter geladen und somit auch gleichzeitig geteilt wurden.
Bei einem Download eines Films/Serie/Musiktitels in einem P2P Netzwerk werden Teile der Datei beim Herunterladen zeitgleich für andere Nutzer zur Verfügung gestellt. Dieses Vorgehen ist rechtswidrig und wird abgemahnt – sogenanntes Filesharing.
Abmahnung Waldorf Frommer: Wie reagieren?
Im Falle einer Abmahnung sollten Sie keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen. Auch sollten Sie nicht den geforderten Betrag zahlen oder die beigelegte Unterlassungserklärung ausfüllen und zurücksenden. Viel mehr empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt, der Ihnen Ihre Möglichkeiten bei einer Abmahnung aufzeigen kann.
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