Im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wird das unerlaubte Bereitstellen des rechtlich geschützten Musikalbums „Made in the A.M. (Deluxe Edition)“ von der Band One Direction abgemahnt. Empfängern einer solchen Abmahnung wird vorgeworfen, das Werk über den heimischen Internetanschluss angeboten zu haben.
One Direction auf Tauschbörsen: Waldorf Frommer mahnt Filesharing ab
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München ist bekannt für Abmahnungen bei Verletzungen des Urheberrechts – sogenanntes Filesharing. Eine aktuelle Abmahnung liegt derzeit vor. Einem Anschlussinhaber wird das unerlaubte Verbreiten einer rechtlichen geschützten Datei vorgeworfen. Es handelt sich um das Album „Made in the A.M. (Deluxe Edition)“ von One Direction, einer derzeit angesagten Boyband, die eine junge Fangemeinde aufweisen.
Aufgrund der Popularität ist es möglicherweise keine Überraschung, dass das Album „Made in the A.M.“ schnell seinen Weg in die Onlinetauschbörsen und P2P Netzwerke fand, wo es rechtswidrig verbreitet wird. Die alleinigen Vertriebsrechte liegen jedoch bei der Sony Music Entertainment Germany GmbH. Diese beauftragte die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer mit der Abmahnung.
Filesharing: Was fordert Waldorf Frommer in der Abmahnung?
Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, über seinen Internetzugang eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Aus diesem Grunde fordert Waldorf Frommer die Zahlung eines Pauschalbetrags, um die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Dieser Betrag in Höhe von 915,00 EUR setzt sich aus Aufwendungs- und Schadensersatz zusammen.
Darüber hinaus wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Diese liegt bereits vorformuliert dem Abmahnschreiben bei.
Abgemahnt – was tun?
Sollten Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben, weil Ihnen Filesharing bezüglich des Albums „Made in the A.M. (Deluxe Edition)“ von One Direction vorgeworfen wird, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Beachten Sie unbedingt die genannten Fristen
- Zahlen Sie nicht ohne Prüfung den geforderten Betrag
- Schicken Sie nicht ungeprüft die beigelegte Unterlassungserklärung zurück
- Nehmen Sie keinen Kontakt zur abmahnenden Kanzlei auf
- Nehmen Sie stattdessen Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf, der Ihre Abmahnung prüfen kann
Waldorf Frommer Abmahnung: Angebot einer kostenlosen Erstberatung
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, biete ich Ihnen die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung. Im Rahmen dieser Beratung nenne ich Ihnen unverbindlich Ihre Möglichkeiten. Senden Sie mir Ihre Abmahnung am besten via E-Mail oder Fax zu.
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