Abmahnung | Yussof Sarwari | Berlin Media Art

Filesharer von Filmen der Berlin Media Art riskieren eine Abmahnung der Kanzlei Yussof Sarwari. In dem mir vorliegenden Fall wurde ein Mandant wegen einer solchen Urheberechtsverletzung auf einer Internet-Tauschbörse abgemahnt.

In der Abmahnung heißt es, dass es sich bei dem Filmwerk „Luisa schluckt schon wieder“ um eine „persönliche geistige Schöpfung“, sowie um urheberrechtlich geschützte Laufbilder handelt. Dabei dreht es sich anscheinend um einen Film, der unter dem Label Berlin Media Art, vormals John Thompson, veröffentlicht wurde. Für diesen speziellen Film versendet Rechtsanwalt Sarwari aus Hamburg derzeit Abmahnungen.

Rechteinhaber Berlin Media Art JT e.K.

Laut dem Abmahnschreiben wurde von dem Rechteinhaber Berlin Media Art die Firma CS-Electronic-IT mit der Recherche nach Urheberrechtsverletzungen im Internet beauftragt. Dabei wäre die IP-Adresse des Abgemahnten samt Datum und Uhrzeit beweiserheblich gesichert worden, als er das besagte Filmwerk des Rechteinhabers tauschte.

Adressermittlung

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, wurde Ihr Anschluss wahrscheinlich bei solchen Recherchen erfasst. Mit einem Gerichtsbeschluss des Landgerichts Köln wurde der Provider des Abgemahnten angewiesen, die Adress-Daten der ermittelten IP-Adresse zum jeweiligen Zeitpunkt preiszugeben.

Laut dem Abmahnschreiben der Kanzlei Sarwari wäre es nach dem dargestellten Sachverhalt angeblich bewiesen, dass von dem Anschluss des Abgemahnten der Film zum Download angeboten wäre. Als Client zum Download und damit gleichzeitigem Upload wäre in der mir vorliegenden Abmahnung die Software Vuze verwendet worden.

Wie kann ein Abgemahnter reagieren?

Diese illegale Bereitstellung von dem Film aus dem Erotik-Bereich wird durch die Kanzlei Yussof Sarwari für die Berlin Media Art JT e.K. abgemahnt. Falls Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, bewahren Sie bitte Ruhe.

Handeln Sie nicht überhastet, aber dennoch zügig und zielstrebig. Nach einem Erhalt eines Abmahnschreibens ist dies meist sinnvoll, wenn Sie diese und möglicherweise weitere Forderungen abwenden möchten.

Mit der Kanzlei Yussof Sarwari sollten Sie selber nicht Kontakt aufnehmen. Bei einem Gespräch mit den Abmahnenden Rechtsanwälten geben Sie möglicherweise Informationen preis, die in einem Gerichtsverfahren gegen Sie verwendet werden könnten.

Nehmen Sie keine voreiligen Zahlungen vor. Auch kein Teilbetrag. Dies kann als ein Schuldeingeständnis gewertet werden. Immerhin wird in der ausführlichen Aufstellung ein Betrag von 859,31 Euro als Gesamtkosten aufgeführt.

Fristen

Als Vergleichsangebot sollen innerhalb einer Frist von rund zwei Wochen 650,00 Euro auf das Konto der Kanzlei Sarwari überwiesen werden.
In der mir vorliegenden Abmahnung wurde etwa eine Wochenfrist gesetzt (8 Tage ab Datum des Abmahnschreibens) um eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Kommen Sie diesen Forderungen nicht nach, ohne eine den Sachverhalt zu prüfen. Lassen Sie aber auch nicht die gesetzten Fristen ungenutzt verstreichen, dies kann später zu Ihren Lasten gehen. In einem solchen Fall können weitere Kosten auf Sie zukommen. Ein Schreiben eines Anwalts ganz zu ignorieren, hat oft unangenehme Folgen.

Im Zuge einer Beratung mit einem Rechtsanwalt kann ein mögliches Vorgehen bei einer Abmahnung besprochen werden.

Unterlassungserklärungen

In dem Abmahnschreiben wird unter 1. aufgeführt, dass Sie von der Kanzlei Sarwari aufgefordert werden, eine angemessene und Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

An eine abgegebene und unterschriebene Unterlassungserklärung müssen Sie sich in der Regel 30 Jahre halten. Ein solches Dokument sollte von einem Rechtsanwalt mit entsprechender Erfahrung erstellt werden.

Im Internet kursierende, oder laienhaft selbst verfasste Unterlassungserklärungen sind oft nicht geeignet.
Es sollte ohnehin geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung abzugeben ist. Beachten Sie bitte die recht kurze Frist von etwa einer Woche, die Ihnen hier nur eingeräumt wird.

Kostenlose Erstberatung bei Abmahnungen nach Filesharing

Zu meinen Schwerpunkten gehört unter anderem das Urheberrecht. Gerne können Sie mich für eine kostenlose Erstberatung bei einer Abmahnung anrufen, das Kontaktformular nutzen oder mir eine Email senden.

Haben Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Yussof Sarwari erhalten? Ich biete Ihnen die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung. In diesem Gespräch zeige ich Ihnen unverbindlich Ihre Möglichkeiten auf. Senden Sie mir Ihre Unterlagen via E-Mail oder auf dem Postweg zu. Schnelle Soforthilfe, bundesweit.

Faire Pauschalpreise ab 180 EUR

Telefon 0201 176 792-00 oder info@rat-law.de

Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.
Und beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.

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