Die Münchner Kanzlei mahnt weiterhin Filesharing bezüglich des Filmwerks „Der Knastcoach“ ab. Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der Abmahnkosten gefordert. Betroffene erfahren hier, wie man auf eine Abmahnung reagieren sollte.