Abmahnung | Waldorf Frommer | Der Knastcoach

Die Münchner Kanzlei mahnt weiterhin Filesharing bezüglich des Filmwerks „Der Knastcoach“ ab. Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wird die Abgabe einer Unterlassungs­erklärung sowie die Zahlung der Abmahnkosten gefordert. Betroffene erfahren hier, wie man auf eine Abmahnung reagieren sollte.

Waldorf Frommer: Verbreitung und Bereitstellung von der „Der Knastcoach“ abgemahnt

Sollte über den eigenen Internetzugang eine rechtlich geschützte Datei verbreitet werden, könnte eine Abmahnung wegen Filesharing drohen. Derartige Verletzungen des Urheberrechts vertritt unter anderem die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München. Für zahlreiche Rechteinhaber tätig, wurde sie im vorliegenden Fall von der Warner Bros. Entertainment GmbH beauftragt. So soll weiterhin die US-Komödie „Der Knastcoach“ (Originaltitel: Get Hard) aus dem Jahr 2015 auf Online-Tauschbörsen und P2P Netzwerken (Peer-To-Peer) verbreitet werden. Da die Rechte laut der Abmahnung bei der Warner Bros. Entertainment GmbH liegen, erhalten jene Anschlussinhaber eine Abmahnung, über deren Internetzugang ein solcher Rechtsverstoß dokumentiert werden konnte.

„Der Knastcoach“, in den Hauptrollen Will Ferrell und Kevin Hart, ist eine US-amerikanische Komödie über einen verurteilten Investmentbanker, der sich für seine Zeit im Gefängnis abhärten möchte. Für diesen Zweck heuert er – aufgrund von Vorurteilen – an einen Autowäscher an. Der Film musste sich jede Menge Kritik gefallen lassen, da er reichlich homophoben und rassistischen Humor präsentiert.

Filesharing-Abmahnung: Was sollte beachtet werden?

Empfänger einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing müssen nicht davon ausgehen, dass sie – ähnlich wie im Film – sich bereits auf einen längeren Verbleib im Gefängnis einstellen müssen. Stattdessen sollte Ruhe bewahrt werden. Es gibt einige allgemeine Hinweise, die es zu beachten gilt:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung unter keinen Umständen
  • Beachten Sie die angegebenen Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur der abmahnenden Kanzlei auf
  • Unterschreiben Sie nicht die geforderte Unterlassungserklärung
  • Zahlen Sie nicht ungeprüft die Abmahngebühren
  • Nehmen Sie Kontakt mit einem Anwalt auf, der sich in dem Rechtsgebiet Urheberrecht auskennt

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