Der Rechtsanwalt Yussof Sarwari verschickt Abmahnungen im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH und des Unternehmens Berlin Media Art. Es geht in solchen Fällen um die rechtswidrige Verbreitung von Spielfilmen mit pornographischem Inhalt. Trotz des sensiblen Materials sollten Sie nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern unbedingt auf eine Abmahnung wegen der Verletzung des Urheberrechts reagieren.
Informationen zum Abmahnschreiben im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH
Abgemahntes Werk: Diverse Titel aus der Erotik-Genre
Abmahnende Kanzlei: RA Yussof Sarwari
Grund der Abmahnung: Verstoß gegen das Urheberrecht
Höhe der Forderung: 650 EUR
Filesharing-Abmahnung, was tun? Was Abgemahnte wissen sollten
Folgendes Szenario: Sie finden eine Abmahnung wegen der Verletzung des Urheberrechts (Filesharing) vom Rechtsanwalt Yussof Sarwari in Ihrem Briefkasten. Laut des Schreibens wirft man Ihnen vor, einen urheberrechtlich geschützten Film nicht nur heruntergeladen, sondern auch anderen Nutzern im Internet zur Verfügung gestellt zu haben. Das ist rechtswidrig, da die alleinigen Verwertungsrechte bei den Rechteinhabern liegen. RA Yussof Sarwari vertritt die beiden Firmen G&G Media Foto-Film GmbH und Berlin Media Art. Im Auftrag dieser Rechteinhaber verfasst Sarwari dementsprechende Abmahnschreiben, in denen nicht nur die Unterlassung und Schadensersatz gefordert wird, sondern auch die Zusendung einer ausgefüllten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Mir ist aus weiteren Abmahnschreiben von RA Yussof Sarwari bekannt, dass auch ein Vergleichsbetrag von 650 EUR angeboten wird, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.
Insbesondere bei dem Thema Erotikfilme ist es für Abgemahnte eine Option, den geforderten Betrag zu zahlen, damit das Thema schnell vom Tisch ist. Selbst wenn sie als Anschlussinhaber diesen Rechtsverstoß nicht begangen haben, werden die hohen Beträge aus Scham gezahlt. Doch so muss es nicht sein; Abgemahnte sind unter Umständen gar nicht verpflichtet, die Kosten zu tragen.
Abmahnung Sarwari – Hilfe bei Abmahnschreiben
Sie sollten auf keinen Fall, auch nicht aus Scham, eine Abmahnung ignorieren. Beachten Sie auch unbedingt die unter Umständen knapp gesetzten Fristen. Sehen Sie auch von einer telefonischen Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei ab. Zahlen Sie nicht den geforderten Betrag und schicken Sie nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung an RA Yussof Sarwari. Sonst könnte das als ein Schuldanerkenntnis gewertet werden. Suchen Sie stattdessen Kontakt zu einem fachkundigen Anwalt auf.
Im Fall einer Abmahnung durch Sarwari sollten Sie die Möglichkeit prüfen, ob Sie als Täter oder Störer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich gemacht werden können. Ich unterstütze Abgemahnte gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung, fair und schnell. Ihre Angelegenheit wird diskret von mir geprüft und Sie entscheiden, ob Sie mich beauftragen wollen.
Kontaktieren Sie mich per Telefon oder E-Mail. Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.
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Und beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.