Abmahnschreiben der Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg für die Serie „The Walking Dead“ Staffel 6 im Auftrag der WVG Medien GmbH erhalten? Wird Ihnen als abgemahnter Anschlussinhaber vorgeworfen, auf einer Internettauschbörse eine Folge der TV-Serie The Walking Dead (Staffel 6) illegal heruntergeladen und verbreitet zu haben? Dann können sie davon ausgehen, dass es sich nicht um ein Fake handelt.
Was wird in der Abmahnung gefordert?
Der betroffene Anschlussinhaber wird mit der Abmahnung aufgefordert:
- eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung auszufüllen und einzureichen, damit die Wiederholungsgefahr für die Serie „The Walking Dead –Staffel 6“ der WVG Medien GmbH ausgeschlossen wird
- die vermeintliche Rechtsverletzung zu beseitigen, indem er die verbreitete Filmdatei „The Walking Dead“ löscht
- Schadensersatz und Aufwendungsersatz im Rahmen eines Pauschalbetrages an die Kanzlei Sasse und Partner in Höhe von 800 EUR zu zahlen
Es wird in der Abmahnung durch die Kanzlei Sasse und Partner darauf hingewiesen, dass die WVG Medien an einer gerichtlichen Auseinandersetzung kein Interesse hat, wenn der Pauschalbetrag in Höhe von 800 EUR gezahlt und darüber hinaus die beigefügte Unterlassungserklärung abgegeben wird.
Achtung! Die beigefügte Unterlassungserklärung kann durch den abgemahnten Anschlussinhaber nur als Täter oder Störer abgegeben werden. Aus diesem Grunde sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht voreilig zurückgeschickt werden. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird empfohlen, sich zuerst rechtlichen Rat einholen, ob die Unterlassungserklärung ausgefüllt werden sollte und ob die geforderte Summe überhaupt gezahlt werden muss. Denn es gibt zahlreiche Fallkonstellationen, in welchen der abgemahnte Anschlussinhaber weder zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der WVG Medien GmbH verpflichtet ist, noch den geforderten Schadens- und Aufwendungsersatz durch die Kanzlei Sasse und Partner zahlen muss.
Der beste Schritt für abgemahnte Anschlussinhaber ist eine kostenlose Erstberatung, um sich bei einer Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner über seine Rechte aufklären zu lassen. Die Beweislast liegt nicht beim Abgemahnten, auch wenn das die Abmahnkanzleien so darstellen können.
Kostenlose Erstberatung für Ihre „The Walking Dead –Staffel 6“ Abmahnung
Haben Sie auch ein Abmahnschreiben erhalten, in dem Ihnen das Teilen einer urheberrechtlich geschützten Datei vorgeworfen wird? Ob Sie als Anschlussinhaber tatsächlich als Störer oder Täter in Frage kommen, muss juristisch geprüft werden. Dazu biete ich Betroffenen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung eine erste Beratung, wie Ihre Optionen aussehen könnten. Schicken Sie mir Ihre Abmahnung per E-Mail oder Post.
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Telefon 0201 176 792-00 oder info@rat-law.de
Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.
Und beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.