Abmahnung | Kanzlei Sarwari | Erotikstar Anna das Busenwunder

Eine weitere Abmahnung der Kanzlei Sarwari liegt vor. Rechtsanwalt Yussof Sarwari vertritt die G & G Media Foto-Film GmbH, welche laut dem Schreiben die alleinigen Vertriebsrechte an dem Filmwerk „Erotikstar Anna das Busenwunder“ inne hat. So steht in dem Abmahnschreiben, dass dieser Titel öffentlich im Netz geteilt worden sei. Haben Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei Sarwari erhalten? Lesen Sie weiter, um erste Informationen zu erhalten.

Hohe Kosten bei der Bereitstellung von „Erotikstar Anna das Busenwunder“

Der Abgemahnte – zeitgleich auch Anschlussinhaber – wird in der Abmahnung von Rechtsanwalt Yussof Sarwari dazu aufgefordert, Schadensersatz zu zahlen sowie eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dies innerhalb von einer recht kurz gesetzten Frist, die auf jedem Fall beachtet werden sollte. Die Gesamtforderung hat eine Höhe von 650 EUR, ein Pauschalbetrag, um den gerichtlichen Weg zu vermeiden.

So eine Unterlassungserklärung ist unter Umständen weit gefasst und kann Sie möglicherweise viele Jahre binden und bei Missachtung weitere Kosten nach sich ziehen. Es empfiehlt sich aus diesem Grund das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts, der auf dem Gebiet Urheberrecht tätig ist. Dieser prüft dann, ob eine solche Erklärung überhaupt nötig ist.

Kanzlei Sarwari beauftragte für die G & G Media Foto-Film GmbH eine dritte Firma, um den Anschlussinhaber zu ermitteln. Diese lieferte neben dem Hashwert auch die zum Anschluss zugehörige IP-Adresse. Mit diesen Daten ist es möglich, den Anschlussinhaber ausfindig zu machen. Doch ist der Anschlussinhaber auch gleichzeitig der Täter?

Was tun bei einer Porno-Abmahnung von der Kanzlei Sarwari?

Auch wenn das Thema für Betroffene unangenehm sein kann, sollte man sich nicht von einer Abmahnung wegen der Verletzung am Urheberrecht eines Pornotitels einschüchtern lassen. Viele Abgemahnte stecken den Kopf in den Sand und zahlen die geforderte Summe still und leise, um weiteren Komplikationen aus dem Weg zu gehen. Dabei ist es nicht gegeben, dass der Anschlussinhaber auch zeitgleich Täter oder Störer sein muss. Dazu ist es ratsam, sich um juristischen Beistand zu kümmern, um die vorliegende Abmahnung zu prüfen. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung stehe ich Ihnen zur Verfügung. Schnell, diskret und bundesweit. Schicken Sie mir Ihre Abmahnung per E-Mail oder auf dem Postweg zu. Natürlich können Sie mich auch telefonisch kontaktieren.

Kostenlose Erstberatung

Haben Sie eine Abmahnung wegen einer Verletzung des Urheberrechts von der Kanzlei Sarwari erhalten?

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Telefon 0201 176 792-00 oder info@rat-law.de

Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.

Und beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.

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