Abmahnung | CSR-Rechtsanwaltskanzlei | Best Scenes of 2015

Kurz nach Ostern erreichte mich eine aktuelle Abmahnung durch die CSR Rechtsanwaltskanzlei. Haben Sie auch eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet von der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei für den Erotik-Film „Best Scenes of 2015“ erhalten? Um Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie sich umgehend um die Angelegenheit kümmern. An dieser Stelle biete ich Ihnen erste allgemeine Informationen zur Abmahnung.

Abmahnung durch CSR – Was wird gefordert?

Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop vertritt mit seiner CSR Rechtsanwaltskanzlei die Mandantin Private Media Group Limited aus Dublin. Im Abmahnschreiben der Kanzlei aus Ettlingen wird der Vorwurf erhoben, rechtlich geschützte Filmwerke der Private Media Group Limited öffentlich im Internet zur Verfügung gestellt zu haben. Eine derartige Bereitstellung würde Einbußen für die Anbieter von Erotik-Titeln (sogenannte „Erwachsenenunterhaltung“, in diesem Falle „Best Of Scenes 2015“) bedeuten. Demzufolge erhalten Anschlussinhaber, denen das illegale Filesharing vorgeworfen wird, eine solche Abmahnung. Diese sollte unter gar keinen Umständen ignoriert oder zu den Akten gelegt werden. Auch wenn sich der Abgemahnte aufgrund des sensiblen Materials lieber stillschweigend hinnimmt, als sich zu wehren – ist aufgrund der unter Umständen höheren Folgekosten nicht ratsam.

C-S-R fordert zunächst die Zahlung von insgesamt 815 EUR. Der Betrag setzt sich aus Schadensersatz und Aufwendungsersatz zusammen. Des Weiteren wird um die Rücksendung einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung gebeten. Abgemahnte sollten jedoch nicht übereilt diese Erklärung unterschrieben zurück an die Kanzlei CSR RA Christoph Schmietenknop senden. Laut meiner Erfahrung sind solche Erklärungen unter Umständen zu weit gefasst.

Was Abgemahnte tun sollten

Auch wenn es schwer fällt: Ruhe bewahren. Selbst wenn es im ersten Moment unangenehm ist, wegen des Teilens von Erotikfilmen eine Abmahnung zu erhalten, ist dies kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Vielmehr lohnt sich eine Prüfung der Unterlagen und des Vorwurfs der CSR Rechtsanwaltskanzlei. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung berate ich Sie unverbindlich bezüglich Ihrer Möglichkeiten bei einer Abmahnung. Schnell, direkt und bundesweit. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen gerne unter folgenden E-Mail Adresse oder postalisch zu. Selbstverständlich können Sie mich auch telefonisch kontaktieren.

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Telefon 0201 176 792-00 oder info@rat-law.de

Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.

Und beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.

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